Glossar
Begriffe, ohne Fachchinesisch.
A
- Abnehmer
- Abnehmer ist nach REACH, wer von einem Lieferanten einen Stoff oder ein Gemisch bezieht, also nachgeschaltete Anwender und Händler.
- Amtssprache
- Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Produkt in Verkehr kommt (Art. 31 Abs. 5 REACH).
B
- Batteriepass
- Der Batteriepass ist der digitale Produktpass für LV-, Industrie- (über 2 kWh) und Traktionsbatterien und ist ab dem 18. Februar 2027 Pflicht.
- Bauproduktenverordnung
- Die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit dem 8. Januar 2026 und ersetzt schrittweise die Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
C
- CE-Kennzeichnung
- Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass der Hersteller die Konformität seines Produkts mit den anwendbaren EU-Rechtsakten erklärt.
- CLP-Verordnung
- Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische in der EU.
D
- Datenträger (QR-Code)
- Ein Datenträger ist der Code auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument, der per Scan zu digitalen Produktinformationen führt, meist ein QR-Code.
- Delegierter Rechtsakt
- Ein delegierter Rechtsakt ergänzt eine EU-Verordnung durch Detailregeln, die die Kommission erlässt, und legt bei der ESPR den Produktpass je Produktgruppe fest.
- Digitaler Produktpass
- Der Digitale Produktpass ist ein elektronischer Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist.
- Digitales Etikett
- Das digitale Etikett ist ein freiwilliger Zusatz zum physischen CLP-Etikett, über den bestimmte Angaben per Datenträger digital bereitgestellt werden.
E
- EPD
- Die EPD ist eine freiwillige, geprüfte Umweltdeklaration, die für Bauprodukte nach EN 15804 die Umweltwirkungen über den Lebensweg beschreibt.
- ESPR
- Die ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781, legt Anforderungen an nachhaltige Produkte fest und ist die Rechtsgrundlage für den Digitalen Produktpass.
- EU-Konformitätserklärung
- Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt die Anforderungen der anwendbaren EU-Rechtsakte erfüllt.
- Expositionsszenario
- Ein Expositionsszenario beschreibt, unter welchen Bedingungen ein Stoff sicher verwendet werden kann, und wird dem Sicherheitsdatenblatt als Anhang beigefügt.
F
- Fachkundige Person (SDB)
- Die fachkundige Person erstellt das Sicherheitsdatenblatt; Anhang II REACH verlangt dafür Sachkenntnis und fortlaufende Schulung.
- Fulfilment-Dienstleister
- Fulfilment-Dienstleister lagern, verpacken und versenden Waren für andere und können als Wirtschaftsakteur Pflichten nach der GPSR haben.
G
- GHS
- GHS ist das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das die EU mit der CLP-Verordnung umsetzt.
- GPSR
- Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) regelt die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten und gilt seit dem 13. Dezember 2024.
- GS1 Digital Link
- GS1 Digital Link ist ein Standard (ISO/IEC 18975), der eine GTIN in eine Webadresse schreibt, die Kassen und Smartphones gleichermaßen lesen.
- GTIN
- Die GTIN ist die weltweit eindeutige Nummer eines Handelsartikels, die im Strichcode steht und auch EAN genannt wird.
H
- Harmonisierte technische Spezifikation
- Eine harmonisierte technische Spezifikation legt für eine Produktfamilie fest, welche Leistungsmerkmale erklärt und wie sie geprüft werden.
K
- Kandidatenliste
- Die Kandidatenliste führt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die später zulassungspflichtig werden können und besondere Informationspflichten auslösen.
L
- Leistungs- und Konformitätserklärung
- Die Leistungs- und Konformitätserklärung führt Leistungserklärung und Konformitätserklärung für Bauprodukte nach der Verordnung (EU) 2024/3110 zusammen.
- Leistungserklärung
- Die Leistungserklärung ist die Erklärung des Herstellers über die Leistung eines Bauprodukts, auf deren Grundlage er die CE-Kennzeichnung anbringt.
- Lieferant (REACH)
- Lieferant ist nach REACH jeder, der einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt: Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler.
M
- Marktüberwachung
- Marktüberwachung bezeichnet die behördliche Kontrolle, ob Produkte auf dem Markt die geltenden Anforderungen erfüllen; Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/1020.
- Maschinenverordnung
- Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und erlaubt die digitale Betriebsanleitung.
N
- Nachgeschalteter Anwender
- Nachgeschaltete Anwender verwenden Stoffe oder Gemische im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ohne sie herzustellen oder zu importieren, zum Beispiel Formulierer.
P
- PBT / vPvB
- PBT-Stoffe sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch, vPvB-Stoffe sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; beide lösen eine Sicherheitsdatenblatt-Pflicht aus.
- PCN / Giftinformationszentrum
- Die PCN-Meldung übermittelt Angaben zu gefährlichen Gemischen an die Giftinformationszentren, damit sie im Notfall rasch beraten können.
- ProdSG
- Das ProdSG ist das deutsche Produktsicherheitsgesetz, das die GPSR ergänzt und Zuständigkeiten, Sprachvorgaben und Bußgelder in Deutschland regelt.
- Produktpass-Dienstleister
- Ein Produktpass-Dienstleister betreibt im Auftrag des Wirtschaftsakteurs die Produktpässe, die Verantwortung für die Daten bleibt beim Wirtschaftsakteur.
- Produktpass-Register
- Das EU-Produktpass-Register der Kommission speichert die Kennungen der Produktpässe, nicht deren Inhalte.
- PSG 2004
- Das PSG 2004 ist das österreichische Produktsicherheitsgesetz, das neben der GPSR weitergilt, soweit sie es nicht verdrängt.
R
- REACH
- REACH ist die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen.
- Resolver
- Ein Resolver ist ein Dienst, der eine feste Adresse oder GTIN in das aktuelle Ziel auflöst und die Anfrage dorthin weiterleitet.
- Revisionsdatum / Stand
- Das Revisionsdatum nennt, wann ein Dokument zuletzt überarbeitet wurde, und macht Fassungen unterscheidbar; ein Ablaufdatum ist es nicht.
- Risikoanalyse (GPSR)
- Die interne Risikoanalyse ist die dokumentierte Bewertung der Gefahren eines Produkts, die Hersteller nach Art. 9 GPSR vor dem Inverkehrbringen erstellen.
- Rückrufanzeige
- Die Rückrufanzeige ist die sichtbare Mitteilung an Verbraucher über einen Produktrückruf, die nach der GPSR die Überschrift „Product safety recall“ trägt.
S
- Safety Business Gateway
- Das Safety Business Gateway ist die Meldestelle der EU, über die Wirtschaftsakteure Unfälle und gefährliche Produkte den Behörden anzeigen.
- Safety Gate
- Safety Gate ist das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, über das Behörden und die Kommission Warnmeldungen veröffentlichen.
- Sicherheitsdatenblatt
- Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt in 16 Abschnitten Gefahren und Schutzmaßnahmen eines Stoffes oder Gemisches und geht an berufliche Abnehmer.
- Sunrise 2027
- Sunrise 2027 ist eine Branchen-Initiative von GS1 zur Umstellung des Handels auf 2D-Codes, aber keine gesetzliche Pflicht.
T
- Technische Unterlagen
- Technische Unterlagen sind die Dokumentation, mit der ein Hersteller belegt, dass sein Produkt die Anforderungen erfüllt, und die er auf Verlangen der Behörde vorlegt.
- Technisches Datenblatt
- Das technische Datenblatt beschreibt Eigenschaften, Verarbeitung und Lagerung eines Produkts und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
U
- UFI
- Der UFI ist ein 16-stelliger Code, der ein Gemisch eindeutig seiner Rezeptur zuordnet und Giftinformationszentren im Notfall die Auskunft erleichtert.
V
- Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR)
- Die verantwortliche Person ist der in der EU niedergelassene Wirtschaftsakteur, der nach Art. 16 GPSR für die Sicherheit eines Produkts einsteht.
- Versionsarchiv
- Ein Versionsarchiv bewahrt jede ausgelieferte Fassung eines Dokuments mit Gültigkeitszeitraum auf, damit später belegbar bleibt, was ein Kunde wann bekam.
W
- Wirtschaftsakteur
- Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister, die nach EU-Produktrecht Pflichten tragen.
Z
- Zustellnachweis
- Ein Zustellnachweis belegt je Abnehmer, welches Dokument in welcher Fassung wann versandt und geöffnet wurde.