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ProofPass

Abnehmer

auch: Empfänger · Kunde in der Lieferkette

Definition

Abnehmer ist nach REACH, wer von einem Lieferanten einen Stoff oder ein Gemisch bezieht, also nachgeschaltete Anwender und Händler.

Abnehmer ist, wer von einem Lieferanten einen Stoff oder ein Gemisch bezieht, ohne dass er Verbraucher sein muss. In der Chemikalienlieferkette sind das nachgeschaltete Anwender und Händler. Ihnen musst du das Sicherheitsdatenblatt von dir aus übermitteln, kostenlos und spätestens bei der ersten Lieferung (Art. 31 Abs. 8 REACH). An die breite Öffentlichkeit muss das Datenblatt nicht gehen, wenn ausreichende Informationen für Schutzmaßnahmen anders bereitstehen. Nachgeschaltete Anwender und Händler können es aber auch dann verlangen (Abs. 4). Bei einer neuen Fassung gilt: Alle Abnehmer der letzten zwölf Monate erhalten sie. Die Abnehmer eines Produkts lassen sich nur belegen, wenn du sie je Produkt erfasst hast.

Ausführlich: Sicherheitsdatenblatt bereitstellen

Siehe auch: Lieferant (REACH) · Zustellnachweis · Sicherheitsdatenblatt

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.