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ProofPass

Batteriepass-Check

Ab 18.02.2027 brauchen LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1 VO (EU) 2023/1542). Die Einstufung hängt an Zweck, Bauart und Gewicht der Batterie. Gib sie hier ein, und du siehst sofort Kategorie, Ergebnis und Fundstelle.

Einstufung nach deinen Angaben: LV-Batterie

Batteriepass ab 18.02.2027 nötig

Dazu der QR-Code auf der Batterie, der zum Pass führt.

Grundlage: Art. 3 Abs. 1 Nr. 11, Art. 77 Abs. 1 VO (EU) 2023/1542. Das ist eine Arbeitshilfe, keine amtliche Einstufung.

Deine Batterie braucht einen Code oder Pass?

Lege das Produkt in ProofPass an: Der QR-Code bleibt stabil, die Dokumente dahinter kannst du jederzeit ersetzen.

Häufige Fragen

Braucht ein E-Bike-Akku einen Batteriepass?

Ja, ab 18.02.2027 und unabhängig von der Kapazität. Ein gekapselter Akku bis 25 kg, der ein Radfahrzeug antreibt, ist eine LV-Batterie. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die Spielzeug sind.

Und ein Akkuschrauber?

Ein gekapselter Werkzeug-Akku bis 5 kg ist normalerweise eine Gerätebatterie und braucht nur den QR-Code. Darüber gilt er als Industriebatterie, dann entscheidet die Grenze von 2 kWh. Werkzeug-Akkus nennt die Verordnung nicht ausdrücklich, das ist unsere Lesart des Wortlauts.

Wie rechne ich die 2 kWh?

Als Hilfsrechnung Nennspannung mal Kapazität: 48 V mal 50 Ah ergibt 2,4 kWh. Art. 77 nennt keine Formel, nimm im Zweifel den Wert aus deinem Prüfbericht.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Check bildet die Definitionen in ihrer Reihenfolge ab und ersetzt keine Einstufung im Einzelfall. Für Grenzfälle lies die Beispiele im Ratgeber oder frag eine fachkundige Stelle.

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Quellen

Dieses Werkzeug ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechnung läuft in deinem Browser, nichts wird an uns gesendet.

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