Zum Inhalt springen
ProofPass

Fristen-Check

Welche Pflichten zu Produktdokumenten gelten für deine Produkte, und ab wann? Wähl deine Produktgruppen. Jede Angabe mit Status und Rechtsquelle.

Stand: · Keine Rechtsberatung · Termine für noch nicht beschlossene Rechtsakte sind Angaben der Kommission und können sich verschieben.

Du willst nur die Pflichten, die für dich gelten? Der Pflichten-Check fragt fünf Dinge und sortiert das Ergebnis nach Stichtag. Die kommenden Termine gibt es auch für deinen Kalender.

Was stellst du her oder verkaufst du?

Wähl eine oder mehrere Produktgruppen.

Alle Pflichten im Überblick

PflichtAbStatusProduktgruppenQuelle
Batterieetikett mit allgemeinen AngabenArt. 13 Abs. 1 bis 3 greifen am 18.08.2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später ist. Stand 02.11.2026 fanden wir diesen Rechtsakt nicht in der EUR-Lex-Datenbank.18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, frühestens 18.08.2026erwartet, noch nicht beschlossenBatterien und AkkusVerordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026
Sicherheitsdatenblatt übermittelnSDB für gefährliche Stoffe und Gemische, kostenlos, in der Landessprache, spätestens mit der ersten Lieferung (Art. 31 REACH).01.06.2007gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Wasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Neue SDB-Fassung an Abnehmer der letzten 12 MonateUnverzüglich bei neuen Gefahreninformationen, Zulassung oder Beschränkung (Art. 31 Abs. 9 REACH).01.06.2007gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Wasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
10 Jahre AufbewahrungAlle REACH-Informationen, auch ersetzte SDB-Fassungen, mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung (Art. 36 REACH).01.06.2007gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Wasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
SDB-Format nach Verordnung (EU) 2020/878Alle Sicherheitsdatenblätter im neuen Format des Anhangs II, u. a. UFI, Nanoformen, endokrine Eigenschaften.01.01.2023gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und DichtstoffeVerordnung (EU) 2020/878 (Anhang II REACH, Aufbau des Sicherheitsdatenblatts)
Produktinformationen im Online-Verkauf an Verbraucher (GPSR)Hersteller- und Kontaktangaben, Produktidentifikation, Warn- und Sicherheitshinweise im Online-Angebot (Art. 19 GPSR).13.12.2024gilt bereitsWasch- und Reinigungsmittel, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Möbel und Matratzen, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, Funkanlagen, SpielzeugVerordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheit, GPSR)
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (GPSR)Ein Produkt darf nur in Verkehr kommen, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich ist; die Angabe steht auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument (Art. 16 GPSR).13.12.2024gilt bereitsWasch- und Reinigungsmittel, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheit, GPSR)Verordnung (EU) 2019/1020 (Marktüberwachung)
Risikoanalyse und technische Unterlagen (GPSR)Interne Risikoanalyse und technische Unterlagen je Produkt, zehn Jahre aufbewahren ab dem Inverkehrbringen (Art. 9 Abs. 2 und 3 GPSR).13.12.2024gilt bereitsWasch- und Reinigungsmittel, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheit, GPSR)
Unfälle melden, Rückrufe zustellen (GPSR)Unfälle gehen über das Safety Business Gateway an die Behörde (Art. 20). Bei einem Rückruf informierst du betroffene Kunden direkt, sonst hängt eine sichtbare Rückrufanzeige aus (Art. 35 und 36).13.12.2024gilt bereitsWasch- und Reinigungsmittel, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2023/988 (Produktsicherheit, GPSR)
UFI auf dem Etikett und Meldung an die GiftinformationszentrenGefährliche Gemische tragen den 16-stelligen UFI auf dem Etikett; die Meldung an die Giftinformationszentren folgt Anhang VIII CLP. Die Übergangsfrist endete am 1. Jänner 2025.01.01.2025gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Wasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Symbol „getrennte Sammlung“ auf BatterienAlle Batterien tragen das Sammelsymbol nach Anhang VI Teil B (Art. 13 Abs. 4), mit Cd oder Pb darunter ab den Grenzwerten in Art. 13 Abs. 5.18.08.2025gilt bereitsBatterien und AkkusVerordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026
Leistungs- und Konformitätserklärung (neue Bauproduktenverordnung)Verordnung (EU) 2024/3110 gilt; Umstellung je Produktfamilie ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt zur neuen Spezifikation oder später (Art. 95 Abs. 9), elektronische Bereitstellung als Regelweg (Art. 16 Abs. 1).08.01.2026gilt bereitsBauchemie und Dichtstoffe, Bauprodukte ohne GefahrstoffVerordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung)Europäische Kommission: Bauproduktenverordnung 2024
Verpackung: EU-Konformitätserklärung und technische DokumentationDer Erzeuger (englisch manufacturer) führt die Konformitätsbewertung durch und stellt je Verpackungsart die Erklärung nach Anhang VIII aus (Art. 15, 38, 39, Anhang VII VO (EU) 2025/40). Sie umfasst die jeweils schon geltenden Anforderungen. Aufbewahrung fünf Jahre, bei Mehrwegverpackung zehn.12.08.2026gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Bauprodukte ohne Gefahrstoff, Wasch- und Reinigungsmittel, Batterien und Akkus, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Möbel und Matratzen, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, Funkanlagen, Spielzeug, Verpackungen und verpackte WareVerordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR)Europäische Kommission: Leitfaden zur PPWR, C/2026/3084Europäische Kommission: FAQ zur PPWR (August 2026)
Verpackung: PFAS-Grenzwerte und SchwermetalleLebensmittelkontaktverpackungen unter den PFAS-Grenzwerten aus Art. 5 Abs. 5 (25 ppb, 250 ppb, 50 ppm). Alle Verpackungen höchstens 100 mg/kg Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in Summe (Art. 5 Abs. 4). Nachweis in der technischen Dokumentation.12.08.2026gilt bereitsChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Bauprodukte ohne Gefahrstoff, Wasch- und Reinigungsmittel, Batterien und Akkus, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Möbel und Matratzen, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, Funkanlagen, Spielzeug, Verpackungen und verpackte WareVerordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR)Europäische Kommission: Leitfaden zur PPWR, C/2026/3084Europäische Kommission: FAQ zur PPWR (August 2026)
Cyber Resilience Act: Meldepflicht der HerstellerAktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gehen über die zentrale Meldeplattform an CSIRT und ENISA: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden (Art. 14, Art. 71 Abs. 2 VO (EU) 2024/2847). Gilt auch für Produkte, die schon im Markt sind (Art. 69 Abs. 3).11.09.2026gilt bereitsElektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)Europäische Kommission: Leitlinien zum Cyber Resilience Act, C(2026) 5252Europäische Kommission: Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act
Maschinenverordnung: digitale BetriebsanleitungVerordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 20. Jänner 2027. Die Betriebsanleitung darf digital sein, herunterladbar und mindestens zehn Jahre online. Papier gibt es auf Verlangen beim Kauf, binnen eines Monats und kostenlos. Für Laien bleiben die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier (Art. 10 Abs. 7).20.01.2027beschlossenMaschinen und ElektrowerkzeugeVerordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
Maschinen: EU-Konformitätserklärung beilegen oder verlinkenDie Erklärung liegt der Maschine bei oder die Anleitung nennt Internetadresse oder maschinenlesbaren Code. Digital bleibt sie für die erwartete Lebensdauer online, mindestens zehn Jahre (Art. 10 Abs. 8).20.01.2027beschlossenMaschinen und ElektrowerkzeugeVerordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
Unvollständige Maschinen: Montageanleitung und EinbauerklärungMontageanleitung auch digital, Papier auf Verlangen beim Kauf binnen eines Monats (Art. 11 Abs. 7). Die EU-Einbauerklärung liegt bei oder ist über Adresse oder Code in der Anleitung erreichbar (Art. 11 Abs. 8). Beides mindestens zehn Jahre online.20.01.2027beschlossenMaschinen und ElektrowerkzeugeVerordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
Batteriepass (LV-, Industrie- über 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien)Elektronischer Batteriepass nach Art. 77 Abs. 1 Batterieverordnung. Das Datum steht in der konsolidierten Fassung vom 13.08.2026; ein laufendes Änderungsverfahren (COM(2025) 981) ändert es im Kommissionsvorschlag nicht.18.02.2027beschlossenBatterien und AkkusVerordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026Vorschlag COM(2025) 981 zur Änderung der Batterieverordnung
QR-Code auf allen BatterienQR-Code nach Art. 13 Abs. 6: führt zum Batteriepass oder bei anderen Batterien zu Kennzeichnungsangaben, Konformitätserklärung, Sorgfaltsbericht und Altbatterie-Informationen. Sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie, sonst auf Verpackung und Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).18.02.2027beschlossenBatterien und AkkusVerordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026
Batterien: Entfernbarkeit und AustauschbarkeitWer Produkte mit eingebauten Gerätebatterien in Verkehr bringt, sorgt dafür, dass Endnutzer sie leicht entfernen und austauschen können. Bei LV-Batterien gilt das für unabhängige Fachleute (Art. 11 Abs. 1 und 5, Art. 96 Abs. 2). Die Ausnahmen in Abs. 2 hat die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1770 erweitert.18.02.2027beschlossenBatterien und Akkus, Elektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und ElektrowerkzeugeVerordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung vom 13.08.2026Delegierte Verordnung (EU) 2026/1770 (Ausnahmen zu Art. 11 Batterieverordnung)
Cyber Resilience Act: Unterlagen und KonformitätFür Produkte mit digitalen Elementen: technische Dokumentation (Art. 31, Anhang VII), EU-Konformitätserklärung (Art. 28), Angaben für Nutzer (Anhang II), Ende des Unterstützungszeitraums. Aufbewahrung mindestens zehn Jahre oder für den längeren Unterstützungszeitraum (Art. 13 Abs. 13).11.12.2027beschlossenElektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)Europäische Kommission: Leitlinien zum Cyber Resilience Act, C(2026) 5252
Neue CLP-Etikettenregeln (Format, Online-Angebote)Mindestschriftgrößen, Angaben im Fernabsatz; verschoben durch die „Stop the clock“-Verordnung. Das Parlament hat am 22.10.2026 einer weiteren Verschiebung zugestimmt (Omnibus VI); Rat und Amtsblatt fehlen, darum gilt das Datum weiter. Das freiwillige digitale Etikett ist seit 01.07.2026 möglich.01.01.2028beschlossenChemische Produkte (Stoffe, Gemische), Bauchemie und Dichtstoffe, Wasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EU) 2024/2865 (Änderung der CLP-Verordnung)Verordnung (EU) 2025/2439 („Stop the clock“ für CLP)Europäisches Parlament: Verfahren 2025/0531(COD), Omnibus VI
Produktpass für Wasch- und ReinigungsmittelNeue Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 mit Produktpass; digitales Etikett möglich, sicherheitskritische Angaben bleiben auf dem Etikett.23.09.2029beschlossenWasch- und ReinigungsmittelVerordnung (EU) 2026/405 (Detergenzien)
Verpackung: Minimierung, Rezyklat, Recyclingfähigkeit, Formate (frühestens)Minimierung und Formatverbote ab 01.01.2030 (Art. 10, Art. 25). Rezyklat, Leerraum und Recyclingfähigkeit ab 01.01.2030 oder später, je nach Durchführungs- oder delegiertem Rechtsakt (Art. 6, 7, 24).01.01.2030beschlossenVerpackungen und verpackte WareVerordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR)Europäische Kommission: FAQ zur PPWR (August 2026)
Produktpass SpielzeugNeue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 gilt ab 1. August 2030 und sieht einen Produktpass vor; Einzelheiten folgen.01.08.2030beschlossenSpielzeugVerordnung (EU) 2025/2509 (Spielzeugsicherheit)
Verpackung: einheitliches Etikett zur MaterialzusammensetzungAb 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später ist (Art. 12 Abs. 1). Die Rechtsakte waren bis 12.08.2026 fällig; Stand 03.11.2026 fanden wir sie nicht in der EUR-Lex-Datenbank. Rechnerisch beginnt die Pflicht damit erst nach dem 03.11.2028.24 Monate nach den Rechtsakten, rechnerisch nach dem 03.11.2028beschlossenVerpackungen und verpackte WareVerordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR)Europäische Kommission: Leitfaden zur PPWR, C/2026/3084
Funkanlagen: vereinfachte Konformitätserklärung mit LinkDie vereinfachte Konformitätserklärung nennt die Internetadresse der vollständigen Erklärung (Richtlinie 2014/53/EU).bereits in Kraftgilt bereitsFunkanlagenRichtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen, RED)
Produktpass für BauprodukteÜber einen delegierten Rechtsakt zur Bauproduktenverordnung (Art. 75 Abs. 1); die Pflicht gilt 18 Monate danach (Art. 22 Abs. 7, Art. 80 Abs. 1).Datum offenerwartet, noch nicht beschlossenBauchemie und Dichtstoffe, Bauprodukte ohne GefahrstoffVerordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung)Europäische Kommission: Bauproduktenverordnung 2024
Reparierbarkeit und Rezyklat bei Elektrogeräten (ESPR)Querschnittsvorgaben im Ökodesign-Arbeitsplan; Produktpass je nach Rechtsakt.Datum offenerwartet, noch nicht beschlossenElektro- und Elektronikgeräte, Maschinen und Elektrowerkzeuge, FunkanlagenVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030
Produktpass Eisen und Stahl (ESPR)Erste Produktgruppe des Ökodesign-Arbeitsplans; Pflicht in der Regel 18 Monate nach dem Rechtsakt.Rechtsakt erwartet Ende 2026erwartet, noch nicht beschlossenEisen, Stahl und AluminiumVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Digitaler Produktpass für Eisen und Stahl
Produktpass Aluminium (ESPR)Priorität im Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030.Rechtsakt voraussichtlich 2027erwartet, noch nicht beschlossenEisen, Stahl und AluminiumVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030
Produktpass Textilien (ESPR)Priorität im Ökodesign-Arbeitsplan; dazu Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe (große Unternehmen seit 19.07.2026, mittlere ab 19.07.2030).Rechtsakt voraussichtlich 2027erwartet, noch nicht beschlossenTextilien, Bekleidung, SchuheVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030
Produktpass Reifen (ESPR)Priorität im Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030.Rechtsakt voraussichtlich 2027erwartet, noch nicht beschlossenReifenVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030
Produktpass Möbel (ESPR)Priorität im Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030.Rechtsakt voraussichtlich 2028erwartet, noch nicht beschlossenMöbel und MatratzenVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030
Produktpass Matratzen (ESPR)Priorität im Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030.Rechtsakt voraussichtlich 2029erwartet, noch nicht beschlossenMöbel und MatratzenVerordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR)Europäische Kommission: Ökodesign-Arbeitsplan 2025–2030

Diese Übersicht darf mit Quellenangabe „ProofPass Fristen-Check“ und Link frei verwendet werden (CC BY 4.0).

Häufige Fragen

Ab wann gilt der Digitale Produktpass?
Es gibt kein einheitliches Datum. Batterien brauchen den Pass ab 18. Februar 2027, Wasch- und Reinigungsmittel nach der neuen Detergenzienverordnung ab 23. September 2029. Für Eisen und Stahl wird der erste Rechtsakt nach der Ökodesign-Verordnung Ende 2026 erwartet, danach gilt in der Regel eine Übergangszeit von 18 Monaten.
Seit wann gilt die neue Bauproduktenverordnung?
Die Verordnung (EU) 2024/3110 gilt seit 8. Jänner 2026. Die Umstellung auf die Leistungs- und Konformitätserklärung erfolgt je Produktfamilie.
Wann gelten die neuen CLP-Etikettenregeln?
Die wesentlichen Formatierungsvorgaben der geänderten CLP-Verordnung gelten nach der Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2025/2439 ab 1. Jänner 2028.

Mehr Hintergrund im Wissensbereich.

Wenn eine Pflicht greift, muss das Dokument auch beim Kunden ankommen.

Du lädst deine Datenblätter einmal hoch, ProofPass stellt jede Fassung deinen Kunden zu und belegt es zehn Jahre. Das Basis-Paket ist kostenlos.