Modul Datenblatt · REACH Art. 31 und 36
Jede Fassung bei jedem Kunden. Nachweisbar.
Du lädst ein neues Sicherheitsdatenblatt hoch. Alle bestätigten Abnehmer im Verteiler bekommen die neue Fassung. Du trägst ein, wen du in den letzten zwölf Monaten beliefert hast. Du siehst, wer geöffnet hat.
Bildschirmfoto aus dem Dashboard, Beispielhersteller mit erfundenen Daten.
Download ist keine Zustellung.
Nach verbreiteter Auslegung reicht ein PDF auf der Website nicht. Das SDB muss beim Abnehmer ankommen.
Art. 31 Abs. 8 REACHNeue Fassung, alle Kunden.
Bei neuen Gefahreninformationen geht die neue Fassung unverzüglich an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate.
Art. 31 Abs. 9 REACHZehn Jahre aufheben.
Auch ersetzte Fassungen, gerechnet ab der letzten Lieferung des Produkts.
Art. 36 REACH
Was im Modul Datenblatt steckt.
- 01
Verteiler mit Nachweis
Jede Fassung geht an die Abnehmer des Produkts. Versand, Öffnen und Download mit Zeitstempel, als CSV exportierbar.
- 02
Archiv, das nichts überschreibt
Neue Fassung rein, alte ins Archiv, mit Gültigkeitszeitraum. Das Auslaufdatum am Produkt startet die zehn Jahre.
- 03
Ordner statt Formular
Mehrere PDFs auf einmal. Produkt, Dokumentart und Sprache aus dem Dateinamen; passende Namen werden zur neuen Fassung.
- 04
QR-Code, der bleibt
Ein Code je Produkt für Etikett, Gebinde und Lieferschein. Er zeigt immer auf die aktuelle Fassung.
- 05
Herstellerseite mit Suche
Alle Produkte unter einer Adresse, mit deinem Logo. In deine Website einbettbar, ab Pro unter eigener Subdomain.
- 06
15 Sprachen, 8 Dokumentarten
SDB je Landessprache, technisches Datenblatt, Leistungserklärung, Konformitätserklärung, EPD, Anleitung, Zertifikat.
Für wen
- Hersteller von Lacken, Klebstoffen, Dichtstoffen, Reinigern
- Chemiehandel, der Lieferanten-SDB weitergibt
- Bauchemie mit SDB und Leistungserklärung
Kostenlose Werkzeuge
Ratgeber
- Sicherheitsdatenblatt bereitstellen: Reicht der Download auf der Website?
- Sicherheitsdatenblatt aufbewahren: 10 Jahre, aber ab wann?
- Sicherheitsdatenblatt aktualisieren: Wann ist es Pflicht und an wen geht es?
- Sicherheitsdatenblatt-Pflicht: Wer braucht es, wofür, in welcher Sprache?
- SDB, TDB, Leistungserklärung, Konformitätserklärung: Welches Dokument wofür?
- Muss ich das Sicherheitsdatenblatt mitschicken?
- Brauche ich im Online-Shop ein Sicherheitsdatenblatt?
- ProofPass in deine Website einbinden: WordPress, Shopify, Wix und mehr
Häufige Fragen
Muss ich das Sicherheitsdatenblatt bei jeder Lieferung mitschicken?
Nein. Das Sicherheitsdatenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung beim Abnehmer sein, kostenlos und auf Papier oder elektronisch. Danach brauchst du es nicht mit jeder Lieferung erneut zu schicken. Eine neue Fassung musst du nachliefern, sobald sich die Gefahrenlage ändert, und zwar an alle Abnehmer der letzten 12 Monate.
Reicht ein Download auf der Website als Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts?
Nach verbreiteter Auslegung nein. Das Blatt nur auf der Website bereitzuhalten, gilt nicht als Übermittlung. Der Lieferant muss es aktiv zustellen, etwa als Mail-Anhang oder über einen persönlichen Link. Ein Link allein kann genügen, wenn er den Abnehmer gezielt erreicht und das Dokument unverändert abrufbar bleibt.
Wie lange muss ich alte SDB-Fassungen aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem du den Stoff oder das Gemisch zuletzt hergestellt, eingeführt, geliefert oder verwendet hast. Sie gilt für alle Informationen, die du für deine REACH-Pflichten brauchst, also auch für frühere Fassungen des Sicherheitsdatenblatts.
In welcher Sprache muss das Sicherheitsdatenblatt in Österreich sein?
In Deutsch. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für Österreich ist das Deutsch. Ein rein englisches Blatt genügt nicht. In Abschnitt 1.4 gehört zudem ein Notfallinformationsdienst, der rund um die Uhr auf Deutsch Auskunft gibt (§ 25 Abs. 4 ChemG 1996).
Braucht ein nicht gefährliches Produkt ein Sicherheitsdatenblatt?
In der Regel nein. Die Pflicht gilt für gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische sowie für PBT-/vPvB-Stoffe und Stoffe der Kandidatenliste. Für bestimmte nicht eingestufte Gemische musst du ein Blatt auf Anfrage liefern. Ob dein Produkt darunter fällt, hängt von den Inhaltsstoffen ab.
Darf ich für ein Sicherheitsdatenblatt Geld verlangen?
Nein. Der Lieferant muss das Sicherheitsdatenblatt kostenlos bereitstellen, auf Papier oder elektronisch. Das gilt für die erste Lieferung ebenso wie für neue Fassungen an Abnehmer der letzten 12 Monate. Eine Gebühr für die Zusendung, für den Download oder für die Aktualisierung ist nicht vorgesehen.
