In welcher Sprache muss das Sicherheitsdatenblatt in Österreich sein?
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Kurz gesagt
In Deutsch. Das Sicherheitsdatenblatt muss in der Amtssprache des Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für Österreich ist das Deutsch. Ein rein englisches Blatt genügt nicht. In Abschnitt 1.4 gehört zudem ein Notfallinformationsdienst, der rund um die Uhr auf Deutsch Auskunft gibt (§ 25 Abs. 4 ChemG 1996).
Art. 31 Abs. 5 REACH; § 25 Abs. 4 ChemG 1996 (AT)
Die Sprachregel hängt vom Ort des Inverkehrbringens ab, nicht vom Sitz des Herstellers. Ein deutscher Hersteller, der nach Österreich liefert, braucht ein deutschsprachiges Blatt, das zu Österreich passt, etwa beim Notfallinformationsdienst.
Ein deutsches Blatt aus Deutschland ist sprachlich in Österreich nutzbar. Prüfe nur die länderspezifischen Angaben in den Abschnitten 1 und 15.
Ein Blatt in der falschen Sprache erfüllt die Pflicht nicht. § 25 Abs. 4 ChemG 1996 verlangt das Blatt samt Anhängen auf Deutsch.
Quellen
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.