Sicherheitsdatenblatt
auch: SDB · SDS · Safety Data Sheet · MSDS
Definition
Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt in 16 Abschnitten Gefahren und Schutzmaßnahmen eines Stoffes oder Gemisches und geht an berufliche Abnehmer.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das Pflichtdokument der Chemikalienlieferkette. Art. 31 REACH verlangt es für gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische, für PBT- und vPvB-Stoffe und für Stoffe der Kandidatenliste. Für bestimmte nicht eingestufte Gemische musst du es auf Anfrage liefern. Der Aufbau mit 16 Abschnitten steht in Anhang II REACH, aktuell in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878. Eine fachkundige Person erstellt es. Es ist kostenlos, auf Papier oder elektronisch, spätestens bei der ersten Lieferung und in der Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem das Produkt in Verkehr kommt. Ein festes Ablaufdatum hat es nicht. Gibt es neue Gefahreninformationen, muss die neue Fassung unverzüglich an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate gehen.
Siehe auch: Technisches Datenblatt · Fachkundige Person (SDB) · Abnehmer · Zustellnachweis
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.