Zum Inhalt springen
ProofPass

Fachkundige Person (SDB)

auch: Sachkundige Person · Competent Person · SDB-Ersteller

Definition

Die fachkundige Person erstellt das Sicherheitsdatenblatt; Anhang II REACH verlangt dafür Sachkenntnis und fortlaufende Schulung.

Das Sicherheitsdatenblatt muss von einer fachkundigen Person erstellt werden. So steht es in Anhang II REACH. Gemeint ist, wer die nötige Sachkenntnis für Einstufung, Gefahrenbeurteilung und Maßnahmen hat. Eine bestimmte Berufsbezeichnung nennt die Verordnung nicht. Viele kleinere Hersteller lassen das Datenblatt von Dienstleistern schreiben oder übernehmen es vom Vorlieferanten und ergänzen eigene Angaben. Wer das SDB in Verkehr bringt, bleibt für Bereitstellung und Weitergabe verantwortlich, auch wenn die Erstellung ausgelagert ist. Halte fest, wer das Dokument erstellt hat, wer es freigegeben hat und von wann die Fassung stammt. Bei einer Kontrolle bist du der Ansprechpartner, nicht der Dienstleister.

Siehe auch: Sicherheitsdatenblatt · Revisionsdatum / Stand · Lieferant (REACH)

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.