Lieferant (REACH)
auch: Lieferant eines Stoffes oder Gemisches
Definition
Lieferant ist nach REACH jeder, der einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt: Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler.
REACH definiert den Lieferanten weit. Lieferant ist jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch in Verkehr bringt. Entscheidend ist der Schritt der Weitergabe, nicht die Rolle in der Wertschöpfung. Deshalb treffen die Pflichten aus Art. 31 REACH auch den Händler, der ein fertig etikettiertes Produkt weiterverkauft. Der Lieferant stellt dem Abnehmer das Sicherheitsdatenblatt kostenlos zur Verfügung, spätestens bei der ersten Lieferung. Er aktualisiert es bei neuen Informationen und schickt die neue Fassung an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate. Das Gegenstück ist der Abnehmer: der, der beliefert wird.
Ausführlich: Sicherheitsdatenblatt bereitstellen
Siehe auch: Abnehmer · Nachgeschalteter Anwender · Sicherheitsdatenblatt
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.