Reicht eine Konformitätserklärung für Verpackung und Lebensmittelkontakt?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Das geht. Unterliegt die Verpackung mehreren EU-Rechtsakten mit Erklärungspflicht, darf eine einzige Erklärung alle abdecken und die Rechtsakte nennen (Art. 39 Abs. 3 VO (EU) 2025/40). Sie darf aus einem Dossier einzelner Erklärungen bestehen. Laut FAQ der Kommission musst du Verpackung und verpacktes Produkt darin klar trennen.
Art. 39 Abs. 3 VO (EU) 2025/40; FAQ der Kommission
Laut FAQ gehört dazu auch die Erklärung zu Kunststoffen im Lebensmittelkontakt nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Du entscheidest, ob du ein Dossier oder ein einziges Dokument führst.
In einem einzigen Dokument bleiben die Bewertungen für Verpackung und Produkt trotzdem getrennt.
Beispiel: Ein Lebensmittelabfüller hält seine Erklärung nach VO 10/2011 und die PPWR-Erklärung als Dossier zusammen und aktualisiert beide, wenn der Lieferant wechselt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen und Verpackungsabfälle, PPWR)
- Europäische Kommission: FAQ zur PPWR (August 2026)
Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.