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ProofPass

Modul Produktsicherheit · GPSR 2023/988

Herstellerdaten einmal pflegen. Jede Sprache, ein Link.

Seit 13.12.2024 brauchen Online-Angebote Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen in der Landessprache. Du pflegst sie einmal. Die Produktseite hinter dem QR-Code zeigt sie in der Sprache des Besuchers.

proofpass.eu/dashboard/sicherheit
Produktsicherheit: Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR je Produkt und Länder-Matrix der Sicherheitsinformationen

Bildschirmfoto aus dem Dashboard, Beispielhersteller mit erfundenen Daten.

  • Angebote gehen offline.

    Amazon, eBay, OTTO und Kaufland sperren Angebote ohne GPSR-Angaben.

    Marktplatz-Regeln
  • Händler haften mit.

    Auch für Fehler in der Marktplatz-Darstellung, entschied das LG Hechingen am 23.04.2026.

    5 O 37/25 KfH
  • Händler kennen den Hersteller nicht.

    Viele wissen nicht, woher die Herstellerdaten kommen sollen. Dann fragen sie dich, jeder einzeln.

    Händlerbund-Studie 2024

Was im Modul Produktsicherheit steckt.

  • 01

    Pflichtfeld-Ampel

    Je Produkt siehst du, was nach Art. 19 GPSR fehlt: Hersteller, verantwortliche Person bei Hersteller außerhalb der EU, Bild, Identifikation, Sicherheitsinfos je Sprache.

  • 02

    Sicherheitsinfos als Text

    Je Sprache gepflegt, nicht als PDF versteckt, mit Piktogrammen und Fassungen. Die Länder-Matrix zeigt, welche Sprache für welches Zielland fehlt.

  • 03

    Sicherheitsseite am QR-Code

    Hersteller, verantwortliche Person, Modell und Sicherheitsinfos stehen auf der Produktseite, die dein QR-Code öffnet. Die Sprache folgt dem Browser, ein Umschalter wechselt sie.

  • 04

    Rückrufanzeige

    Du füllst Produkt, Gefahr, Handlungsanweisung und Kontakt aus. „Aktivieren“ setzt die Anzeige im Aufbau des EU-Musters (DVO 2024/1435) an den Anfang der Produktseite. Die Meldung an die Behörde bleibt bei dir.

  • 05

    Beschwerderegister

    Jede Beschwerde mit Eingang, Produkt, Sachverhalt, Status und Maßnahme, an einer Stelle und mit Datum. Das ist dein Nachweis, wenn eine Behörde fragt.

  • 06

    CSV der Pflichtangaben

    Alle GPSR-Felder je Produkt als Tabelle, zum Weiterreichen an Händler oder für Marktplatz-Uploads. Händler-Feed mit Nachweis, Marktplatz-Vorlagen und Rückruf-Mail an Abnehmer gibt es noch nicht.

Für wen

  • Marken mit Händlernetz und Online-Vertrieb
  • Hersteller, deren Händler auf Amazon und eBay verkaufen
  • Importeure, die zum Hersteller werden

Kostenlose Werkzeuge

Häufige Fragen

Welche Angaben müssen nach der GPSR in jedes Online-Angebot?

Vier Dinge: Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, bei einem Hersteller außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person, die Produktidentifikation mit Abbildung sowie Warn- und Sicherheitsinformationen. Die Warn- und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des Mitgliedstaats stehen, in dem du verkaufst.

Reicht ein PDF mit Sicherheitshinweisen im Amazon-Angebot?

Nach überwiegender Kommentarmeinung nein. Ein bloßer Link oder ein PDF gilt für die Sicherheitsinformationen nicht als ausreichend. Die Angaben sollen eindeutig und gut sichtbar im Angebot stehen. Das PDF kannst du zusätzlich anbieten, ersetzt aber den Text im Angebot nicht.

Mein Lieferant gibt mir keine Herstellerdaten. Was tun?

Fordere sie schriftlich an, setze eine Frist und dokumentiere die Anfrage. Kommen die Daten nicht, darfst du das Produkt online nicht anbieten, denn ohne Herstellerangaben und verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU erfüllt das Angebot Art. 16 und Art. 19 GPSR nicht.

Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?

Ja, wenn dein Produkt in der EU in Verkehr kommt und der Hersteller nicht in der EU sitzt. Dann muss ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich sein, etwa ein Importeur oder ein Bevollmächtigter. Sitzt der Hersteller in der EU, ist er selbst der Ansprechpartner.

Was kostet eine EU-verantwortliche Person?

Am Markt liegen die Angebote nach Stand der Recherche bei etwa 150 bis 600 € pro Jahr. Der Preis hängt von der Zahl der Produkte, dem Leistungsumfang und davon ab, ob der Anbieter nur als Adresse dient oder Unterlagen prüft und Behördenanfragen beantwortet.

Gilt die GPSR für Restbestände vor dem 13.12.2024?

Das hängt vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab, nicht vom Kaufdatum. Die GPSR gilt seit dem 13.12.2024. Nach verbreiteter Lesart blieb für Ware, die vorher in Verkehr kam, das alte Recht maßgeblich. Bei Lagerware solltest du den Einzelfall prüfen lassen. Diese Einschätzung ist nicht gesichert.