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Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja, wenn dein Produkt in der EU in Verkehr kommt und der Hersteller nicht in der EU sitzt. Dann muss ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich sein, etwa ein Importeur oder ein Bevollmächtigter. Sitzt der Hersteller in der EU, ist er selbst der Ansprechpartner.

Art. 16 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Die Rollen richten sich nach Art. 4 der Marktüberwachungsverordnung (VO (EU) 2019/1020). Ein Hersteller in der EU, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister kann die Rolle übernehmen, je nach Konstellation.

Beispiel: Ein chinesischer Verkäufer liefert über ein EU-Lager an deutsche Kunden. Ohne Importeur oder Bevollmächtigten in der EU darf das Produkt nicht angeboten werden.

Die Angabe steht auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument. Im Online-Angebot kommt sie zusätzlich dazu, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.