Zum Inhalt springen
ProofPass

Fulfilment-Dienstleister

auch: Fulfillment-Dienstleister · Logistikdienstleister · Fulfilment Service Provider

Definition

Fulfilment-Dienstleister lagern, verpacken und versenden Waren für andere und können als Wirtschaftsakteur Pflichten nach der GPSR haben.

Ein Fulfilment-Dienstleister bietet Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten an, ohne Eigentümer der Ware zu sein. Das EU-Produktrecht erfasst ihn als Wirtschaftsakteur (Verordnung (EU) 2019/1020). Die GPSR nennt Fulfilment-Dienstleister ausdrücklich unter den Betroffenen. Hat ein Produkt keinen Hersteller und keinen Importeur in der EU, kann der Fulfilment-Dienstleister die Rolle der verantwortlichen Person übernehmen. Das geschieht aber nicht automatisch und nicht ohne Vertrag. Vertragsfragen solltest du mit juristischer Beratung klären. Wer Waren aus Drittländern über ein Lager in der EU verkauft, sollte die Rollenverteilung vorab schriftlich festhalten.

Ausführlich: Rollen in der GPSR

Siehe auch: Wirtschaftsakteur · Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR) · GPSR

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.