GPSR
auch: General Product Safety Regulation · Produktsicherheitsverordnung · Verordnung (EU) 2023/988
Definition
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) regelt die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten und gilt seit dem 13. Dezember 2024.
GPSR steht für General Product Safety Regulation, die Verordnung (EU) 2023/988. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 für Non-Food-Verbraucherprodukte, auch im Fernabsatz an Verbraucher in der EU. Eine Mengenschwelle gibt es nicht. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Die wichtigsten Pflichten: ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur als verantwortliche Person (Art. 16), bestimmte Angaben im Online-Angebot (Art. 19), interne Risikoanalyse und technische Unterlagen (Art. 9), Meldung von Unfällen (Art. 20) und Rückruf (Art. 35 und 36). Die GPSR ersetzt die frühere Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit. Die Kommission hat im November 2025 nicht bindende Leitlinien veröffentlicht.
Siehe auch: Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR) · Wirtschaftsakteur · Risikoanalyse (GPSR) · Technische Unterlagen
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.