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Wie lange muss ich GPSR-Unterlagen aufbewahren?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts (Art. 9 Abs. 3 GPSR). Das betrifft die technischen Unterlagen je Produkt samt interner Risikoanalyse. Einführer halten eine Kopie ebenso lange bereit (Art. 11 Abs. 6). Verkaufst du ein Modell über Jahre, rechne vorsichtshalber ab der letzten Lieferung.

Art. 9 Abs. 3, Art. 11 Abs. 6 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Die zehn Jahre und ihr Beginn stehen im Wortlaut. Die Leitlinien der Kommission (C/2025/6233) sagen dasselbe. Die Rechnung ab der letzten Lieferung ist unser Vorschlag, kein Wortlaut.

Zur Rückverfolgbarkeit von Lieferanten und Abnehmern nennen wir bewusst keine Frist, weil die Angaben dazu widersprüchlich sind.

Beispiel: Eine Marke stellt 2025 ein Produkt vor, verkauft es bis 2027 und archiviert die Unterlagen entsprechend lang. Ein Ordner je Produkt mit Datum der letzten Lieferung macht die Rechnung einfach.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.