Gilt die GPSR für Handgemachtes?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Ja, wenn du es als Verbraucherprodukt online anbietest. Die GPSR kennt keine Mengenschwelle und keine Ausnahme für Selbstgemachtes. Als Hersteller nennst du dich selbst mit Name, Anschrift und elektronischer Adresse. Ob einzelne Produktarten Sondervorschriften haben, prüfst du je Warengruppe. Das gilt auch dann, wenn du nur wenige Stücke verkaufst.
Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)
Beispiel: Eine Keramikerin verkauft Tassen über Etsy und ihren Shop. Sie ist Herstellerin, sitzt in der EU und braucht keinen Bevollmächtigten. Sie führt aber Name, Postanschrift und E-Mail im Angebot und beschreibt Sicherheitshinweise, etwa zur Spülmaschine.
Die Angabe der Privatanschrift ist für Kleinstanbieter ein heikler Punkt. Ob eine Geschäftsanschrift genügt, hängt davon ab, dass die Anschrift ladungsfähig ist.
Spielzeug, Kosmetik und Lebensmittel fallen teils unter eigene Regeln. Diese Vorschriften gehen wir hier nicht durch.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.