Was kostet die verantwortliche Person nach der GPSR?
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Kurz gesagt
Am Markt liegt die EU-verantwortliche Person nach der GPSR bei etwa 150 bis 600 Euro im Jahr (Stand der Recherche, Angebote unterschiedlich zusammengesetzt). Du brauchst sie, wenn kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU für das Produkt einsteht (Art. 16 GPSR). Die Rollen richten sich nach Art. 4 VO 2019/1020. Vergleiche Leistungsumfang, nicht nur den Preis.

Wann du eine verantwortliche Person brauchst
Ein Produkt darf nur in Verkehr kommen, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich ist (Art. 16 GPSR). Sitzt der Hersteller in der EU, ist er es selbst. Importierst du das Produkt, übernimmst du die Rolle des Importeurs.
Eine zusätzliche verantwortliche Person brauchst du, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und niemand sonst in der EU einsteht. Art. 19 GPSR verlangt dann ihre Angabe im Online-Angebot.
Wer die Rolle übernehmen kann
Die Rollen stehen in Art. 4 VO 2019/1020. Nach Stand der Recherche kommen vier Gruppen in Frage:
- Hersteller mit Sitz in der EU
- Importeur mit Sitz in der EU
- Bevollmächtigter des Herstellers, schriftlich beauftragt
- Fulfilment-Dienstleister, sofern kein anderer Akteur in der EU sitzt
Was am Markt dafür verlangt wird
Dienstleister für die EU-verantwortliche Person nennen etwa 150 bis 600 Euro im Jahr (eugpsr.de). Die Spanne ist breit, weil die Pakete verschieden sind. Shop-Apps, die Angaben im Shop pflegen, liegen bei etwa 8 bis 29 US-Dollar im Monat (Shopify App Store). Das ist etwas anderes: Eine App ersetzt keine verantwortliche Person.

Worauf du beim Vergleich achtest
Verantwortliche Person heißt: Sie steht gegenüber Behörden ein. Frag deshalb nach dem, was dahintersteckt.
- Gilt der Preis je Produkt, je Marke oder je Hersteller?
- Gibt es eine schriftliche Beauftragung?
- Hat die Person Zugriff auf technische Unterlagen und Risikoanalyse?
- Wer bearbeitet Behördenanfragen und Rückrufe, und in welcher Sprache?
- Wie läuft die Kündigung, und was gilt für Produkte, die noch im Handel sind?
Häufige Fragen
Kann ich selbst die verantwortliche Person sein?
Ja, wenn du eine der Rollen nach Art. 4 VO 2019/1020 erfüllst und in der EU niedergelassen bist, etwa als Importeur oder Bevollmächtigter. Dann trägst du die Pflichten.
Ersetzt eine Shop-App die verantwortliche Person?
Nein. Eine App pflegt Angaben im Shop. Die verantwortliche Person ist ein Wirtschaftsakteur, der gegenüber Behörden einsteht.
Wo muss die verantwortliche Person angegeben sein?
Auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument (Art. 16 GPSR) und im Online-Angebot (Art. 19 GPSR).
Mit ProofPass
ProofPass vermittelt keine verantwortliche Person. Das Modul Produktsicherheit speichert, wer für ein Produkt als Hersteller und wer in der EU verantwortlich ist, und gibt diese Angaben an Händler und Marktplatz-Export weiter. So steht die Rolle nicht in zehn Tabellen, sondern an einer Stelle.
Weiter im Thema Produktsicherheit (GPSR)Wie gilt die GPSR in Österreich?
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Was kostet die verantwortliche Person nach der GPSR?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/gpsr-verantwortliche-person-kosten. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.