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Hafte ich, wenn der Marktplatz meine Angaben falsch anzeigt?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Nach einer Entscheidung des LG Hechingen (23.04.2026) ja: Der Händler haftet auch für Fehler der Marktplatz-Darstellung, und der Verstoß ist wettbewerbsrechtlich spürbar. Das Urteil ist eine einzelne Instanz, prüfe deine Angebote deshalb regelmäßig auf der Plattform selbst. Verlass dich also nicht darauf, dass die Plattform deine Eingaben unverändert zeigt.

LG Hechingen, 5 O 37/25 KfH (23.04.2026), laut IT-Recht Kanzlei

Das Gericht stellt darauf ab, dass du als Verkäufer das Angebot verantwortest. Dass die Plattform die Daten anders darstellt als eingegeben, entlastet dich nach dieser Entscheidung nicht.

Die Aussage stammt aus einer Sekundärquelle und betrifft einen Einzelfall. Andere Gerichte können anders entscheiden.

Praktisch heißt das: Schau dir das veröffentlichte Angebot an, nicht nur die Eingabemaske. Wer Daten per Schnittstelle überträgt, prüft stichprobenartig, ob jedes Feld auf der Artikelseite ankommt.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.