Wie gilt die GPSR in Österreich?
Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Die GPSR (VO (EU) 2023/988) gilt seit 13.12.2024 in Österreich unmittelbar, ohne Umsetzungsgesetz. Nach Stand der Recherche wurde kein Durchführungsgesetz beschlossen. Das PSG 2004 gilt weiter, soweit die GPSR es nicht verdrängt. Verwaltungsstrafen nach dem PSG 2004 reichen bis 25.000 Euro. Quellenlage dazu ist dünn, prüfe den aktuellen Gesetzestext.

Was unmittelbar gilt
Eine EU-Verordnung braucht kein Umsetzungsgesetz. Alle Pflichten aus der GPSR gelten in Österreich so wie überall in der EU: Angaben im Online-Angebot (Art. 19), verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16), Risikoanalyse und technische Unterlagen (Art. 9), Rückruf (Art. 35 und 36).

Was vom PSG 2004 bleibt
Das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004 bleibt nach Stand der Recherche anwendbar, soweit die GPSR es nicht verdrängt (Brandauer 06/2026, Chambers 2026). Welche Teile genau weitergelten, ist in den Quellen nicht einheitlich dargestellt. Die Einstufung hier ist deshalb mit Vorbehalt zu lesen.
Als Strafrahmen nennen die Quellen Verwaltungsstrafen nach dem PSG 2004 bis 25.000 Euro. Auch dieser Wert ist nur mit Vorbehalt belegt.
Was in Österreich anders ist als in Deutschland
Deutschland hat das ProdSG novelliert; die Novelle ist seit Februar 2026 in Kraft. Bußgelder gehen bis 10.000 Euro, für bestimmte GPSR-Verstöße bis 100.000 Euro (Paragraf am Text prüfen). In Österreich haben die Recherchen bisher kein entsprechendes Gesetz gefunden.
Für die Praxis heißt das: Der Inhalt deiner Pflichten ist in beiden Ländern derselbe. Unterschiede liegen bei Behörden, Verfahren und Strafen.
Was offen ist
Diese Punkte konnten wir nicht abschließend belegen. Prüfe sie vor einer Entscheidung am aktuellen Rechtstext:
- Ob und wann ein österreichisches Durchführungsgesetz kommt
- Welche Vorschriften des PSG 2004 konkret neben der GPSR gelten
- Welche Sprache die Warn- und Sicherheitsinformationen haben müssen (die legt der Mitgliedstaat fest, Art. 9 Abs. 7 GPSR)
- Welche österreichische Behörde bei welchem Verstoß zuständig ist
Was du als Händler in Österreich tust
Setze die GPSR vollständig um, so wie für jeden EU-Markt. Wenn du an Verbraucher in Österreich und Deutschland verkaufst, gilt beides: die GPSR und das jeweilige nationale Recht. Plane für Österreich die Warnhinweise auf Deutsch ein, bis du die Sprachvorgabe geprüft hast.
Häufige Fragen
Gibt es ein österreichisches GPSR-Gesetz?
Nach Stand der Recherche wurde kein Durchführungsgesetz beschlossen. Die GPSR gilt unmittelbar, das PSG 2004 daneben, soweit es nicht verdrängt wird.
Wie hoch sind die Strafen in Österreich?
Für das PSG 2004 nennen Quellen Verwaltungsstrafen bis 25.000 Euro. Die Angabe ist nur mit Vorbehalt belegt, prüfe sie am Gesetzestext.
Gilt die GPSR für österreichische Händler, die nach Deutschland verkaufen?
Ja. Die GPSR gilt auch im Fernabsatz an EU-Verbraucher. Für Deutschland kommt die ProdSG-Novelle dazu.
Mit ProofPass
Das Modul Produktsicherheit hält Sicherheitsinformationen je Produkt in mehreren Sprachen als Text bereit. Du hinterlegst die deutsche Fassung einmal. Händler in Österreich, Deutschland und der Schweiz bekommen dieselben Angaben.
Weiter im Thema Produktsicherheit (GPSR)Was steht in den GPSR-Leitlinien der Kommission?
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Wie gilt die GPSR in Österreich?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/gpsr-oesterreich. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.