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Mein Lieferant gibt mir keine Herstellerdaten. Was tun?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Fordere sie schriftlich an, setze eine Frist und dokumentiere die Anfrage. Kommen die Daten nicht, darfst du das Produkt online nicht anbieten, denn ohne Herstellerangaben und verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU erfüllt das Angebot Art. 16 und Art. 19 GPSR nicht.

Art. 16 und Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Ein Produkt darf nur in Verkehr kommen, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Händler trifft diese Pflicht indirekt: Sie müssen sicherstellen, dass die Angaben vorliegen, bevor sie verkaufen.

Gerade bei Importware sitzen Lieferanten oft außerhalb der EU und kennen die Pflicht nicht. Eine kurze, klare Anfrage mit Liste der benötigten Felder spart Rückfragen.

Bleibt der Lieferant stumm, ist ein Wechsel oder eine Auslistung meist günstiger als eine Abmahnung.

Was du tun kannst

  1. Schicke dem Lieferanten die Liste der Pflichtangaben und eine Frist.
  2. Frage, wer in der EU für das Produkt verantwortlich ist.
  3. Halte Anfrage und Antwort mit Datum fest.
  4. Nimm das Angebot offline, solange die Angaben fehlen.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.