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Wer ist von der GPSR betroffen: Hersteller, Importeur oder Händler?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Alle drei, dazu Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Jede Rolle hat eigene Pflichten. Der Hersteller trägt die meisten, der Importeur führt in die EU ein, der Händler stellt sicher, dass die Pflichtangaben im Angebot stehen. Welche Rolle du hast, hängt davon ab, wo du in der Lieferkette stehst.

GPSR (VO (EU) 2023/988); IHK Stuttgart

Kurz erklärt: Hersteller bauen oder lassen unter eigenem Namen bauen. Importeure bringen Produkte aus Drittländern in die EU. Händler verkaufen, was andere herstellen.

Die Rollen können wechseln. Wer ein Produkt unter eigenem Namen verkauft, gilt als Hersteller. Wer aus einem Drittland einführt, ist Importeur.

Beispiel: Eine Werkzeugmarke verkauft auf Amazon und über 40 Händler. Die Marke ist Herstellerin, die 40 Händler sind Händler. Jeder hat andere Pflichten, alle brauchen dieselben Produktdaten.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.