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Was tun, wenn der Lieferant keine Herstellerdaten gibt?

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Fordere die Herstellerdaten schriftlich beim Lieferanten an und setze eine Frist. Ohne Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers (und der verantwortlichen Person bei Herstellern außerhalb der EU) fehlt dir die Pflichtangabe nach Art. 19 GPSR. Bekommst du sie nicht, solltest du das Produkt nicht anbieten. Marktplätze nehmen Angebote ohne die Angaben offline.

Fünf Schritte: Produkt, Verpackung und Beilagen prüfen, schriftlich Hersteller, Anschrift, elektronische Adresse und verantwortliche Person anfragen, Frist setzen und festhalten, ohne Antwort den Lieferanten wechseln oder das Produkt aus dem Angebot nehmen, nur Belegbares eintragen.
Ohne Herstellerangaben fehlt die Pflichtangabe nach Art. 19 GPSR.

Warum du die Daten brauchst

Art. 19 GPSR verlangt im Online-Angebot den Hersteller mit Name, Postanschrift und elektronischer Adresse. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommt die verantwortliche Person dazu. Ohne einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur darf das Produkt nicht in Verkehr kommen (Art. 16 GPSR).

Das LG Hechingen entschied am 23.04.2026: Ein Händler haftet auch für Fehler in der Marktplatz-Darstellung. Dass der Lieferant die Daten nicht liefert, hilft dir dann nicht.

Was du tun kannst

Gehe der Reihe nach vor und dokumentiere jeden Schritt.

  • Prüfe Produkt, Verpackung und Beilagen: Oft stehen Herstellername und Anschrift darauf.
  • Frag den Lieferanten schriftlich nach Hersteller, Anschrift, elektronischer Adresse und verantwortlicher Person.
  • Setz eine Frist und halte die Anfrage fest.
  • Kommt nichts, wechsle zu einem Lieferanten, der die Daten liefert, oder nimm das Produkt aus dem Angebot.
  • Trag nichts ein, was du nicht belegen kannst. Falsche Angaben sind schlimmer als fehlende.

Was Marktplätze daraus machen

Amazon verlangt Herstellerdaten je ASIN. Nicht konforme Angebote erhalten „Listing removed“. eBay hat je ein Feld für Hersteller und EU-verantwortliche Person, und je Angebot ist nur ein Hersteller möglich. Bei bol gehen Angebote ohne Angaben seit 05.03.2026 offline. Wer keine Daten hat, verliert das Angebot, bevor ein Gericht entscheidet.

Warum Hersteller die Daten einmal für alle bereitstellen sollten

Jeder Händler fragt dieselben Dinge: Hersteller, Anschrift, Sicherheitsinformationen, Abbildung. Beantwortet der Hersteller das jedes Mal einzeln, kostet das ihn Zeit. Händler bekommen es dann in verschiedener Qualität.

Besser: Der Hersteller pflegt die Angaben einmal an einer Stelle. Alle Händler beziehen sie von dort. Eine Korrektur gilt dann für alle.

Hersteller, Anschrift, Sicherheitsinformationen und Abbildung einmal pflegen, alle Händler beziehen sie von dort.

Häufige Fragen

Darf ich das Produkt ohne Herstellerdaten anbieten?

Das solltest du nicht. Art. 19 GPSR verlangt die Angaben im Angebot, und Marktplätze nehmen Angebote ohne sie offline.

Haftet der Händler für falsche Angaben des Lieferanten?

Das LG Hechingen sah den Händler für Fehler in der Marktplatz-Darstellung haftbar (23.04.2026). Prüfe die Daten deshalb, bevor du sie einträgst.

Was ist, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt?

Dann brauchst du die verantwortliche Person in der EU (Art. 16 und 19 GPSR). Frag den Lieferanten nach ihr.

Mit ProofPass

Hersteller pflegen im Modul Produktsicherheit ihre Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen einmal und geben sie als CSV an Händler und Marktplätze weiter. Einen Händler-Feed gibt es noch nicht: Ändert der Hersteller etwas, schickt er die neue CSV selbst.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Was tun, wenn der Lieferant keine Herstellerdaten gibt?“, Stand 03.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/gpsr-herstellerdaten-vom-lieferanten. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.