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ProofPass

Was gilt für Verkäufer außerhalb der EU, die an EU-Kunden liefern?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Auch sie müssen die GPSR einhalten. Ein Produkt darf nur auf den EU-Markt, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Im Online-Angebot stehen dann die Herstellerangaben und die verantwortliche Person. Plattformen blenden Angebote ohne diese Angaben aus.

Art. 16 und Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Beispiel: Ein chinesischer Verkäufer bietet Kopfhörer an deutsche Kunden an. Er benennt einen Bevollmächtigten oder Importeur in der EU und trägt ihn im Angebot als verantwortliche Person ein.

Online-Marktplätze zählen selbst zu den betroffenen Akteuren. Das erklärt, warum sie Pflichtfelder einführen und Angebote ohne Angaben sperren.

Die Kosten für eine verantwortliche Person liegen nach Marktbeobachtung bei etwa 150 bis 600 € pro Jahr.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.