Welche elektronische Adresse muss ich nach der GPSR angeben?
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Kurz gesagt
Eine Adresse, über die Kunden und Behörden den Hersteller erreichen, in der Regel eine E-Mail-Adresse oder eine Webseite mit Kontaktmöglichkeit. Sie steht zusammen mit Name und Postanschrift im Online-Angebot. Eine reine Kontaktformular-Startseite ohne erkennbaren Bezug zum Hersteller ist riskant. Sie muss erreichbar sein und gelesen werden.
Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)
Die GPSR verlangt die elektronische Adresse neben Name und Postanschrift. Zur genauen Form prüfst du den Gesetzestext. Eine regelmäßig gelesene E-Mail-Adresse ist die naheliegende Variante.
Beispiel: Ein Händler nutzt eine Sammeladresse info@ seiner Firma. Er stellt sicher, dass Produktanfragen dort wirklich ankommen und beantwortet werden.
Bei mehreren Marken gehört die Adresse des jeweiligen Herstellers ins Angebot, nicht die des Händlers.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.