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Gilt die GPSR auch für kleine Händler mit wenigen Verkäufen?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja. Die GPSR hat keine Mengenschwelle und kennt keine Ausnahme für Kleinunternehmen. Sie gilt seit dem 13.12.2024 für Non-Food-Verbraucherprodukte, auch im Fernabsatz. Wer ein Produkt an einen Verbraucher in der EU verkauft, braucht die Pflichtangaben. Auch ein Nebengewerbe mit wenigen Artikeln fällt darunter, sobald es online an Verbraucher verkauft.

GPSR (VO (EU) 2023/988), Geltungsbereich

Die Händlerbund-Umfrage von Ende 2024 mit rund 600 Händlern zeigt, wie viele den Aufwand spüren: 74 Prozent fanden die Umsetzung schwierig, 71 Prozent berichteten deutlich mehr Arbeit.

Kleine Händler profitieren davon, Daten einmal je Produkt zu pflegen und dann für alle Kanäle zu verwenden.

Beispiel: Ein Nebenerwerbs-Händler mit 30 Artikeln auf eBay muss für alle 30 den Hersteller und die Sicherheitshinweise ausfüllen.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.