Zum Inhalt springen
ProofPass

Wie läuft ein Rückruf nach der GPSR, und gibt es eine Vorlage?

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja, es gibt eine Vorlage: das Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435. Es ist nicht verpflichtend. Art. 35 und 36 GPSR verlangen, betroffene Kunden direkt zu informieren; geht das nicht, schaltest du eine sichtbare Rückrufanzeige mit der Überschrift „Product safety recall“. Unfälle meldest du über das Safety Business Gateway (Art. 20 GPSR).

Sechs Schritte eines Rückrufs: betroffene Produkte und Chargen eingrenzen, direkt erreichbare Abnehmer ermitteln, Mitteilung nach dem Muster der DVO (EU) 2024/1435 verfassen, Kunden direkt informieren oder Rückrufanzeige schalten, Unfälle über das Safety Business Gateway melden, Reaktionen und Rückläufe dokumentieren.
Der Ablauf nach Art. 35 und 36 GPSR, Meldung von Unfällen nach Art. 20.

Wann ein Rückruf ansteht

Ein Rückruf wird relevant, wenn ein Produkt, das schon beim Kunden ist, nicht sicher ist. Die Regeln dafür stehen in Art. 35 und 36 GPSR. Aus welchem Anlass genau du handeln musst, bewertest du mit der Risikoanalyse (Art. 9 GPSR).

Zwei Wege, die Kunden zu erreichen

Erster Weg: Du informierst betroffene Kunden direkt, wenn du sie kennst. Das geht per Mail oder Brief.

Zweiter Weg: Kennst du die Kunden nicht, schaltest du eine sichtbare Rückrufanzeige. Sie trägt die Überschrift „Product safety recall“. Die Anzeige nutzt das Muster der DVO (EU) 2024/1435, wenn du dich daran halten willst. Pflicht ist das Muster nicht.

Direkt informieren, wo es geht; sonst eine Rückrufanzeige (Art. 35 und 36 GPSR).

Was die Mitteilung enthalten sollte

Das Muster der DVO gibt die Struktur vor. Nimm die Felder aus dem Rechtstext und fülle sie vollständig aus. Üblich sind diese Angaben:

  • Produkt mit Bezeichnung, Abbildung und Kennung wie Charge oder GTIN
  • Beschreibung der Gefahr
  • Was der Kunde jetzt tun soll
  • Kontaktmöglichkeit des Unternehmens
Schema einer Rückrufmitteilung mit der Überschrift „Product safety recall“ und vier Feldern: Produkt mit Bezeichnung, Abbildung und Kennung wie Charge oder GTIN, Beschreibung der Gefahr, was der Kunde jetzt tun soll, Kontaktmöglichkeit des Unternehmens.
Das Muster der DVO (EU) 2024/1435 gibt die Struktur vor, Pflicht ist es nicht.

Die Schritte in der Praxis

Lege den Ablauf fest, bevor du ihn brauchst.

  • Betroffene Produkte und Chargen eingrenzen.
  • Abnehmer und Kunden ermitteln, die du direkt erreichen kannst.
  • Mitteilung nach dem Muster der DVO verfassen.
  • Kunden direkt informieren; wo das nicht geht, Rückrufanzeige schalten.
  • Meldepflichten prüfen. Unfälle gehen über das Safety Business Gateway (Art. 20 GPSR).
  • Reaktionen und Rückläufe dokumentieren.

Häufige Fragen

Ist das Muster der DVO 2024/1435 Pflicht?

Nein. Es ist nicht verpflichtend, aber ein bewährter Rahmen für die Mitteilung.

Was ist das Safety Business Gateway?

Das Portal der EU, über das Unternehmen Unfälle melden (Art. 20 GPSR).

Muss ich auch Händler informieren?

Sie gehören zu den Abnehmern. Ohne bekannte Abnehmer weißt du nicht, wen du erreichen musst. Deshalb solltest du Lieferketten vorab dokumentieren.

Mit ProofPass

Im Modul Produktsicherheit legst du eine Rückrufmitteilung zu einem Produkt an. ProofPass stellt sie den Händlern zu, die das Produkt führen, und zeigt, wer sie geöffnet hat. Die Rückrufanzeige für unbekannte Kunden kannst du auf der Sicherheitsseite des Produkts veröffentlichen, die der QR-Code öffnet.

Weiter im Thema Produktsicherheit (GPSR)Was tun, wenn der Lieferant keine Herstellerdaten gibt?

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Wie läuft ein Rückruf nach der GPSR, und gibt es eine Vorlage?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/gpsr-rueckruf-vorlage. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.