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Risikoanalyse (GPSR)

auch: interne Risikoanalyse · Risikobewertung nach GPSR

Definition

Die interne Risikoanalyse ist die dokumentierte Bewertung der Gefahren eines Produkts, die Hersteller nach Art. 9 GPSR vor dem Inverkehrbringen erstellen.

Nach Art. 9 GPSR erstellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse. Sie bewertet die Gefahren, die vom Produkt ausgehen können, und die Maßnahmen dagegen. Die Analyse gehört zu den technischen Unterlagen. Sie berücksichtigt, wie Verbraucher das Produkt benutzen können, zum Beispiel auch Kinder oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren. Wann diese Frist beginnt, lesen Quellen unterschiedlich; prüfe das im Verordnungstext. Die Kommission hat im November 2025 Leitlinien mit einer Vorlage für technische Unterlagen veröffentlicht. Sie sind nicht bindend. Eine Vorlage ersetzt die Bewertung deines Produkts nicht. Ändert sich das Produkt, aktualisierst du die Analyse.

Ausführlich: Risikoanalyse und technische Unterlagen nach der GPSR

Siehe auch: Technische Unterlagen · GPSR · Wirtschaftsakteur

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.