Muss ich für jedes Produkt eine Risikoanalyse erstellen?
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Kurz gesagt
Ja, als Hersteller. Du brauchst je Produkt eine interne Risikoanalyse und technische Unterlagen. Die Kommission hat im Amtsblatt vom 21.11.2025 Leitlinien mit einer Vorlage für technische Unterlagen und Checklisten je Rolle veröffentlicht. Sie sind nicht bindend, geben aber die Richtung vor. Der Aufwand lohnt sich, weil dieselben Unterlagen bei Behördenanfragen gefragt sind.
Art. 9 GPSR (VO (EU) 2023/988); Leitlinien C/2025/6233
Die Risikoanalyse bewertet, welche Gefahren das Produkt bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Nutzung hat. Die technischen Unterlagen belegen, wie du damit umgehst.
Importeure legen sie nicht selbst an, müssen aber sicherstellen, dass der Hersteller sie erstellt hat, und halten eine Kopie bereit (Art. 11 Abs. 1 und 6). Für Händler nennt Art. 12 Abs. 1 Kennung, Herstellerangaben und Anleitung, nicht die technischen Unterlagen.
Beispiel: Ein Hersteller von Akkuschraubern dokumentiert Konstruktion, Normen, Prüfberichte und Hinweistexte in einer Akte pro Modell.
Quellen
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.