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ProofPass

In welcher Sprache müssen Warnhinweise stehen?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

In der Sprache, die der Mitgliedstaat festlegt, in dem du das Produkt bereitstellst. Für Deutschland ist das Deutsch (§ 6 ProdSG in der neuen Fassung). Verkaufst du in mehrere Länder, brauchst du die Warn- und Sicherheitsinformationen in jeder dieser Landessprachen.

Art. 9 Abs. 7 und Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Die Sprachpflicht betrifft Anleitung und Sicherheitsinformationen. Im Online-Angebot gilt sie für Warn- und Sicherheitsinformationen im Sinn von Art. 19.

Beispiel: Ein Elektrowerkzeug geht an Kunden in Deutschland, Österreich und Frankreich. Du brauchst deutschen Text für die ersten beiden Länder, französischen für das dritte. Welche Sprache ein anderer Mitgliedstaat verlangt, entscheidet dessen Recht.

Eine automatische Übersetzung ohne Prüfung ist riskant, weil falsche Warnhinweise selbst ein Sicherheitsproblem sein können.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.