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Gilt die GPSR in Österreich anders?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Nein, die GPSR ist als Verordnung in Österreich unmittelbar anwendbar. Ergänzend gilt das Produktsicherheitsgesetz 2004 weiter, soweit die Verordnung es nicht verdrängt. Ein neues Durchführungsgesetz haben wir bei der Recherche nicht gefunden. Strafrahmen und Zuständigkeiten prüfst du am aktuellen Text.

GPSR (VO (EU) 2023/988); PSG 2004 (AT)

Nach Stand der Recherche sehen Verwaltungsstrafen nach dem PSG 2004 Beträge bis 25.000 € vor. Die Quellen dazu sind teils Kanzleiauskünfte, keine amtliche Fundstelle.

Für Warn- und Sicherheitsinformationen gilt die vom Mitgliedstaat bestimmte Sprache. Für Österreich ist das Deutsch.

Beispiel: Ein Händler in Graz verkauft auf eBay nach Deutschland und Österreich. Er füllt dieselben Pflichtfelder aus, beachtet aber für Behördenfragen das jeweilige Landesrecht.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.