Muss ich Lieferanten und Abnehmer benennen können?
Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir
Kurz gesagt
Ja, die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit. Du musst nachweisen können, von wem du ein Produkt bezogen und an wen du es abgegeben hast. Zu Fristen nennen wir keine Zahl, weil die Quellen dazu widersprüchlich sind. Prüfe den Wortlaut von Art. 18.
Art. 18 GPSR (VO (EU) 2023/988)
Rückverfolgbarkeit hilft bei Rückrufen: Wer den Weg einer Charge kennt, erreicht die richtigen Kunden.
Für Händler heißt das, Lieferantenrechnungen und Lieferpapiere geordnet zu halten und zu wissen, welcher Posten bei welchem Kunden gelandet ist.
Bei Verkauf an Verbraucher im Fernabsatz sind die Bestelldaten deine Spur. Beachte dabei die Datenschutzregeln für die Aufbewahrung.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.