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Wo muss die verantwortliche Person auf dem Produkt stehen?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument, etwa der Anleitung. Du musst nicht alle drei Stellen nutzen. Im Online-Angebot nennst du sie zusätzlich, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Die Angabe umfasst Name, Anschrift und elektronische Adresse.

Art. 16 und Art. 19 GPSR (VO (EU) 2023/988)

Aufkleber oder Beileger sind übliche Wege. Welche Stelle sich für dein Produkt eignet, hängt von Größe und Verpackung ab.

Passt kein Text auf kleine Produkte, bleibt die Verpackung oder das Beiblatt. Entscheidend ist, dass der Käufer die Angabe ohne Mühe findet.

Beispiel: Ein Importeur klebt auf Karton und Anleitung einen Aufkleber mit seiner Anschrift und E-Mail-Adresse.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.