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Gilt die GPSR für Gebrauchtware?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Das lässt sich aus unseren Quellen nicht sicher beantworten. Sicher ist: Die GPSR erfasst Non-Food-Verbraucherprodukte im Fernabsatz ohne Mengenschwelle. Ob und wie sie bei gebrauchten Produkten greift, regeln die Leitlinien der Kommission (C/2025/6233, Amtsblatt vom 21.11.2025). Lies dort nach, bevor du verkaufst.

GPSR (VO (EU) 2023/988); Leitlinien der Kommission C/2025/6233

Wir sagen hier bewusst nicht „ja“ oder „nein“. Die Fragen, wann ein gebrauchtes Produkt erneut „in Verkehr“ kommt und welche Pflichten dann bleiben, sind in unseren Quellen nicht belegt.

Unabhängig davon verlangen Marktplätze für viele Kategorien Pflichtfelder, auch für gebrauchte Ware. Fehlen sie, kann das Angebot ausgeblendet werden.

Bei Gebrauchtware aus professionellem Handel mit Wiederaufbereitung lohnt eine Rückfrage bei einer Kanzlei oder der Marktüberwachung.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.