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Marktüberwachung

auch: Marktüberwachungsbehörde · Verordnung (EU) 2019/1020

Definition

Marktüberwachung bezeichnet die behördliche Kontrolle, ob Produkte auf dem Markt die geltenden Anforderungen erfüllen; Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/1020.

Marktüberwachung ist die Kontrolle von Produkten auf dem Markt durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 legt Rahmen und Befugnisse fest, zum Beispiel Unterlagen anzufordern, Proben zu nehmen und Produkte vom Markt zu nehmen. Die Behörden arbeiten über Safety Gate zusammen. Wirtschaftsakteure müssen auf Anfrage technische Unterlagen und Konformitätserklärungen vorlegen. Die Verordnung beschreibt auch die Rollen der Wirtschaftsakteure, auf die die GPSR verweist. Auch Online-Angebote unterliegen der Marktüberwachung. Wer die Unterlagen je Produkt an einem Ort mit Versionsstand hält, beantwortet Anfragen schneller. Die Zuständigkeit richtet sich nach Land und Produktart. In Deutschland bestimmen die Länder, in Österreich Bund und Länder die zuständige Stelle.

Siehe auch: Safety Gate · Technische Unterlagen · Wirtschaftsakteur · Verantwortliche Person (Art. 16 GPSR)

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.