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ProofPass

Darf ich Verpackungen aus dem Lager nach dem 12.08.2026 noch verwenden?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja, grundsätzlich. Laut FAQ der Kommission muss schon produzierte Verpackung nicht vernichtet oder neu etikettiert werden. Was vor dem 12.08.2026 in Verkehr kam, bleibt im Markt. Für Lebensmittelkontaktverpackung gibt es aber keine PFAS-Abverkaufsfrist: Kommt sie danach in Verkehr, muss sie die Grenzwerte aus Art. 5 Abs. 5 VO (EU) 2025/40 einhalten.

Art. 5 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 5 und 6 VO (EU) 2025/40; FAQ der Kommission

Entscheidend ist das Inverkehrbringen, nicht die Produktion. Verkaufsverpackung für Lebensmittel kommt laut Leitfaden in der Regel beim Befüllen in Verkehr, Transport- und Serviceverpackung leer.

Fehlen auf Lagerware Kennung und Erzeugerangaben, dürfen sie laut FAQ in einem Begleitdokument stehen. Für Verpackung, die nach dem 12.08.2026 produziert wird, gilt das nur, wenn die Angabe auf der Verpackung nicht möglich ist.

Fehlen Unterlagen und gibt es den Lieferanten nicht mehr, soll der Erzeuger laut FAQ nach besten Kräften nachweisen, etwa durch Anfragen beim Nachfolger oder eigene Bewertungen.

Quellen

Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.