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Was heißt „je Verpackungsart“ bei der PPWR-Konformitätserklärung?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Anhang VII Nummer 4 VO (EU) 2025/40 verlangt eine Erklärung je Verpackungsart, englisch „type“. Laut FAQ der Kommission meint das dort das Format oder die Charge beziehungsweise Serie, nicht die Materialtypen aus Anhang II. Die Erklärung gilt für die ganze Verpackungseinheit: Flasche, Verschluss und Etikett bekommen eine gemeinsame Erklärung, die alle Bestandteile nennt.

Anhang VII Nummer 4 VO (EU) 2025/40; FAQ der Kommission

Die „eindeutige Kennung“ in Anhang VIII definiert die Verordnung nicht. Laut FAQ meint sie Typ, Charge oder Seriennummer der Verpackung.

Die Kennung verbindet die Ware im Markt mit der Erklärung. Darum muss sie auf der Verpackung stehen, nur ausnahmsweise im Begleitdokument (Art. 15 Abs. 5).

Beispiel: Ein Joghurtbecher mit Deckel und Banderole ist eine Verpackungseinheit und bekommt eine Erklärung. Die Kennung muss laut FAQ nicht auf jedem Teil stehen.

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.