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Bin ich als Kleinstunternehmen Erzeuger meiner Verpackung?

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Kurz gesagt

Oft nicht. Lässt ein Kleinstunternehmen Verpackung unter eigener Marke fertigen, gilt sein Verpackungslieferant als Erzeuger, wenn er im selben Mitgliedstaat sitzt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 VO (EU) 2025/40). Art. 15 Abs. 12 und Art. 21 nennen dagegen die Union. Der Leitfaden der Kommission folgt Art. 3. Kleinstunternehmen haben unter 10 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe b, Art. 15 Abs. 12, Art. 21 VO (EU) 2025/40

Die Regel hängt an der Marke, nicht am Lieferanten: Ist die Marke kein Kleinstunternehmen, der Becherhersteller aber schon, bleibt die Marke Erzeuger. Ist die Marke Kleinstunternehmen und der Lieferant groß, wird der Lieferant Erzeuger.

Der unterschiedliche Wortlaut ist ungeklärt. Sitzt dein Lieferant in einem anderen EU-Staat, klär die Rolle schriftlich mit ihm.

Franchisenehmer zählen laut Leitfaden als Kleinstunternehmen, solange der Franchisegeber nicht 25 % oder mehr hält und nicht kontrolliert. Sonst werden die Zahlen zusammengerechnet.

Quellen

Stand 02.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.