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ProofPass

Wer darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Eine fachkundige Person. Anhang II REACH verlangt, dass das Blatt von jemandem erstellt wird, der die nötige Sachkunde hat und bei Bedarf geschult wurde. Verantwortlich gegenüber dem Abnehmer bleibt der Lieferant, auch wenn er die Erstellung an einen Dienstleister vergibt.

Anhang II REACH; Art. 31 Abs. 1 REACH

Eine bestimmte Berufsbezeichnung nennt die Verordnung nicht. Wichtig ist die Sachkunde zu Stoffeigenschaften, Einstufung und Rechtsvorschriften.

Die Haftung für den Inhalt lässt sich nicht ohne Weiteres abgeben. Wer ein Blatt vom Rohstofflieferanten übernimmt und ändert, trägt für die Änderung Verantwortung.

Beispiel: Ein kleiner Dichtstoffhersteller beauftragt ein Beratungsbüro mit der Erstellung. Er prüft das Ergebnis auf Rezepturstimmigkeit, bevor er es freigibt.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.