Sicherheitsdatenblatt aktualisieren: Wann ist es Pflicht und an wen geht es?
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Kurz gesagt
Du aktualisierst ein Sicherheitsdatenblatt unverzüglich, sobald neue Informationen zu Gefahren oder Schutzmaßnahmen vorliegen, eine Zulassung erteilt oder versagt oder eine Beschränkung erlassen wurde (Art. 31 Abs. 9 REACH). Die neue Fassung geht kostenlos an alle Abnehmer, die du in den vorangegangenen zwölf Monaten beliefert hast. Ein festes Ablaufdatum hat ein SDB nicht.

Die drei Auslöser
Art. 31 Abs. 9 nennt drei Fälle, in denen du das Datenblatt unverzüglich überarbeitest:
- neue Informationen, die Risikomanagementmaßnahmen beeinflussen können, oder neue Informationen über Gefahren
- eine Zulassung wurde erteilt oder versagt
- eine Beschränkung wurde erlassen
Häufige Anlässe in der Praxis
- geänderte harmonisierte Einstufung eines Inhaltsstoffes (Anpassungen der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt)
- neue Stoffe auf der Kandidatenliste
- neue Arbeitsplatzgrenzwerte
- Rezepturänderung
- neue Formatvorgaben, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/878 zu Anhang II
Wer die neue Fassung bekommt
Alle Abnehmer, die du in den letzten zwölf Monaten beliefert hast, und zwar kostenlos. Datiere die neue Fassung. Anhang II verlangt, Änderungen gegenüber der vorigen Fassung kenntlich zu machen, üblicherweise in Abschnitt 16.
Ohne Verteiler je Produkt musst du im Ernstfall aus Rechnungen rekonstruieren, wer beliefert wurde. Ein Verteiler, der bei jeder neuen Fassung automatisch auslöst, spart diese Arbeit.
Häufige Fragen
Muss ich ein SDB alle paar Jahre erneuern?
Nein, REACH kennt kein Ablaufdatum. Viele Unternehmen prüfen ihre Datenblätter trotzdem regelmäßig, etwa alle drei Jahre, weil sich Einstufungen und Grenzwerte ändern.
Was heißt „unverzüglich“?
Ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht. Es kommt darauf an, wie schnell eine sorgfältige Überarbeitung möglich ist.
Muss ich Kunden informieren, die länger als zwölf Monate nichts gekauft haben?
Nach Art. 31 Abs. 9 nicht. Viele Hersteller schicken die neue Fassung trotzdem an alle bekannten Abnehmer. Das ist einfacher und sicherer.
Mit ProofPass
ProofPass erinnert dich monatlich an Dokumente, deren Stand älter als drei Jahre ist, und verschickt jede neue Fassung an den Verteiler des Produkts. Im Feld „Was hat sich geändert?“ schreibst du den Hinweis für die Abnehmer.
Weiter im Thema SicherheitsdatenblattSicherheitsdatenblatt-Pflicht: Wer braucht es, wofür, in welcher Sprache?
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Verordnung (EU) 2020/878 (Anhang II REACH, Aufbau des Sicherheitsdatenblatts)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- DGUV/IFA: Sicherheitsdatenblatt
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „Sicherheitsdatenblatt aktualisieren: Wann ist es Pflicht und an wen geht es?“, Stand 31.10.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/sicherheitsdatenblatt-aktualisieren. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.