CLP-Verordnung
auch: CLP · Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Definition
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische in der EU.
CLP steht für Classification, Labelling and Packaging. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 legt fest, wie du Stoffe und Gemische nach ihren Gefahren einstufst und wie du sie kennzeichnest: mit Piktogrammen, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweisen. Die Einstufung entscheidet, ob ein Sicherheitsdatenblatt Pflicht ist. Die Verordnung (EU) 2024/2865 hat die CLP-Verordnung geändert, unter anderem bei Schriftgrößen, Online-Angeboten und dem freiwilligen digitalen Etikett. Die Verordnung (EU) 2025/2439 („Stop the clock“) schiebt wesentliche Formatvorgaben und Übergangsfristen auf den 1. Januar 2028. Art. 49 CLP verlangt, Einstufungsinformationen zehn Jahre aufzubewahren.
Siehe auch: GHS · REACH · UFI · Digitales Etikett
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.