Digitales Etikett
auch: E-Label · digitales Gefahrenetikett · digitale Kennzeichnung
Definition
Das digitale Etikett ist ein freiwilliger Zusatz zum physischen CLP-Etikett, über den bestimmte Angaben per Datenträger digital bereitgestellt werden.
Die Verordnung (EU) 2024/2865 hat die CLP-Verordnung um die Möglichkeit eines digitalen Etiketts ergänzt. Es ergänzt das physische Etikett freiwillig. Bestimmte Angaben dürfen über einen Datenträger wie einen QR-Code digital bereitgestellt werden, zum Beispiel für Anwender, die weitere Hinweise suchen. Nur in den Fällen, die die Verordnung ausdrücklich zulässt, dürfen Angaben vom physischen ins digitale Etikett wandern. Gefahrenpiktogramme, Signalwort und wesentliche Hinweise bleiben auf dem physischen Etikett. Das digitale Etikett richtet sich an Anwender. Das Sicherheitsdatenblatt richtet sich an berufliche Abnehmer und ersetzt es nicht. Wesentliche Formatvorgaben und Übergangsfristen gelten nach der Verordnung (EU) 2025/2439 erst ab 1. Januar 2028.
Siehe auch: CLP-Verordnung · Datenträger (QR-Code) · Sicherheitsdatenblatt · UFI
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.