Darf ich das CLP-Etikett digital bereitstellen?
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Kurz gesagt
Ja, aber nur freiwillig und nur in dem Rahmen, den die CLP-Änderung VO (EU) 2024/2865 vorsieht. Das digitale Etikett ergänzt das physische. Welche Angaben auf der Verpackung bleiben müssen, steht im Verordnungstext. Verlass dich nicht auf eine pauschale Verlagerung aller Angaben ins Netz.
VO (EU) 2024/2865
Ausführlich mit Beispielen und Schritten: CLP-Revision: neue Etikettenregeln, digitales Etikett und „Stop the clock“
Die Verordnung lässt ein freiwilliges digitales Etikett zu, etwa über einen QR-Code. Die Bedingungen für den Zugang, die Verfügbarkeit und die Inhalte sind dort geregelt.
Wer digital ergänzt, muss die Angaben dauerhaft und ohne Anmeldung abrufbar halten. Eine Seite, die nach Monaten verschwindet, genügt nicht.
Beispiel: Ein Hersteller druckt einen QR-Code auf das Gebinde. Er führt zu einer Seite mit den Etikettenangaben in mehreren Sprachen, die Pflichtangaben stehen weiter auf der Verpackung.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.