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CLP-Revision: neue Etikettenregeln, digitales Etikett und „Stop the clock“

Stand · 2 Min. Lesezeit · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Die Verordnung (EU) 2024/2865 hat die CLP-Verordnung geändert: unter anderem Mindestschriftgrößen, Angaben im Fernabsatz und ein freiwilliges digitales Etikett. Mit der Verordnung (EU) 2025/2439 hat die EU wesentliche Formatvorgaben auf den 1. Januar 2028 verschoben. Das Sicherheitsdatenblatt ersetzt ein digitales Etikett nicht.

Zeitleiste: Die CLP-Änderung VO (EU) 2024/2865 ist seit 10.12.2024 in Kraft, die „Stop the clock“-Verordnung (EU) 2025/2439 vom 03.12.2025 verschiebt Formatvorgaben, Werbung und Fernabsatz sowie Übergangsfristen auf den 01.01.2028. Ein Omnibus mit späteren Terminen hat das Parlament am 22.10.2026 gebilligt, Rat und Amtsblatt fehlen.
Die neuen Formatvorgaben gelten ab 01.01.2028 (VO (EU) 2025/2439).

Was sich ändert

Die Änderung ist seit 10. Dezember 2024 in Kraft. Sie bringt unter anderem:

  • Mindestschriftgrößen und Zeilenabstände für Gefahrenetiketten
  • Pflichtangaben auch in Online-Angeboten und im Fernabsatz
  • ein freiwilliges digitales Etikett zusätzlich zum physischen Etikett, über einen Datenträger wie einen QR-Code
  • Regeln für Nachfüllstationen

Die Verschiebung auf 2028

Mit der „Stop the clock“-Verordnung (EU) 2025/2439 vom 3. Dezember 2025 gelten die neuen Formatvorgaben, die Vorgaben zu Werbung und Fernabsatz und die Übergangsfristen für die Neukennzeichnung erst ab 1. Januar 2028.

Das Parlament hat dem Omnibus VI am 22.10.2026 zugestimmt (T10-0362/2026). Es fehlen der Rat und das Amtsblatt. Der Text nennt kein festes 2030, sondern 18 und 36 Monate ab Inkrafttreten. Bis zur Veröffentlichung bleibt der 1. Januar 2028 geltendes Recht. Prüfe den Stand vor dem Etikettendruck.

Digitales Etikett und Sicherheitsdatenblatt

Das digitale Etikett richtet sich an Anwender und ergänzt das physische Etikett. Das Sicherheitsdatenblatt richtet sich an berufliche Abnehmer. Du übermittelst es nach REACH. Ein QR-Code ersetzt keine der beiden Pflichten. Führt er zum digitalen Etikett, stehen die Kennzeichnungselemente dort zusammen an einer Stelle und getrennt von anderen Informationen (Art. 34b Abs. 1 Buchstabe a CLP).

Zwei getrennte Dokumente: das freiwillige digitale Etikett für Anwender, das das physische Etikett ergänzt, und das Sicherheitsdatenblatt für berufliche Abnehmer, das du nach Art. 31 REACH übermittelst.
Das digitale Etikett ersetzt das Sicherheitsdatenblatt nicht, und umgekehrt.

Häufige Fragen

Darf ich Angaben vom physischen Etikett ins digitale verschieben?

Nur in den Fällen, die die Verordnung ausdrücklich zulässt. Gefahrenpiktogramme, Signalwort und die wesentlichen Hinweise bleiben auf dem physischen Etikett.

Wie lange muss ein digitales Etikett abrufbar sein?

Die Anforderungen an die Verfügbarkeit stehen im Verordnungstext (EU) 2024/2865. Prüfe sie dort, bevor du dich festlegst. Eine feste Adresse, die nicht an deine Website gekoppelt ist, ist die sicherste Basis.

Mit ProofPass

Der QR-Code eines Produkts in ProofPass kann auf Etikett, Gebinde und Lieferschein stehen. Er führt dauerhaft zur Produktseite mit Sicherheitsdatenblatt, technischem Datenblatt und weiteren Dokumenten in allen Sprachen, die du hinterlegt hast. Das ist kein digitales Etikett nach Art. 34b CLP: Die Seite trennt die Kennzeichnungselemente nicht von anderen Informationen, und ProofPass zählt Scans anonym. Art. 34b Abs. 2 begrenzt das Auswerten der Nutzung auf das unbedingt Nötige.

Weiter im Thema Kennzeichnung (CLP, UFI)Ab wann gelten die neuen CLP-Etiketten?

Quellen

Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

So zitierst du diesen Beitrag: ProofPass-Redaktion, „CLP-Revision: neue Etikettenregeln, digitales Etikett und „Stop the clock““, Stand 03.11.2026, https://www.proofpass.eu/de/wissen/clp-digitales-etikett. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext in den Quellen.