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ProofPass

Muss ich mein Gemisch an das Giftinformationszentrum melden?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Ja, wenn das Gemisch aus Gesundheits- oder physikalischen Gründen gefährlich eingestuft ist. Die Meldung folgt Anhang VIII CLP und enthält Rezeptur, Einstufung und UFI. Du meldest vor dem Inverkehrbringen, und zwar jede Rezeptur gesondert. Die Übergangsfrist für alle Anwendungsbereiche endete am 01.01.2025.

Art. 45 und Anhang VIII CLP

Die Meldung wird über das EU-Portal der ECHA gemacht. Sie gilt für alle Mitgliedstaaten, die das Format nutzen. Einzelne Länder verlangen ergänzende Angaben.

Ändert sich die Rezeptur über festgelegte Schwellen hinaus, musst du die Meldung aktualisieren und gegebenenfalls einen neuen UFI vergeben.

Beispiel: Ein Hersteller erweitert die Rezeptur seines Klebers um einen eingestuften Zusatz. Er meldet neu und druckt den neuen UFI auf das Etikett.

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.