Brauche ich für mein Produkt einen UFI?
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Kurz gesagt
Ja, wenn dein Gemisch wegen seiner Gesundheits- oder physikalischen Gefahren eingestuft ist und an die Giftinformationszentren gemeldet werden muss. Die Übergangsfrist endete am 01.01.2025. Nicht eingestufte Gemische sind in der Regel nicht betroffen. Die Einzelheiten stehen in Anhang VIII CLP.
Art. 45 und Anhang VIII CLP
Die Meldepflicht gilt für Gemische, die für Verbraucher, gewerbliche Anwender oder industrielle Anwender in Verkehr gebracht werden. Für industrielle Anwendungen liefen die Fristen am längsten.
Ausnahmen und Sonderfälle, etwa für Gemische in Kleinstmengen oder für bestimmte Anwendungen, regelt Anhang VIII. Prüfe sie, bevor du auf eine Meldung verzichtest.
Beispiel: Ein Dichtstoffhersteller mit gesundheitsgefährlich eingestuftem Produkt braucht einen UFI. Sein wasserbasierter, nicht eingestufter Spachtel meist nicht.
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.