Muss der UFI im Sicherheitsdatenblatt stehen?
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Kurz gesagt
Nicht immer. Anhang II regelt nur den Ort: Gibst du den UFI im Blatt an, gehört er in Abschnitt 1.1. Pflicht ist er im Blatt bei unverpackten Gemischen. Bei Gemischen für industrielle Anlagen darfst du ihn statt auf dem Etikett im Blatt angeben (Anhang VIII Teil A Abschnitt 5.3 CLP). Sonst steht er auf dem Etikett oder der Verpackung.
Anhang II Abschnitt 1.1 REACH (VO (EU) 2020/878); Anhang VIII Teil A 5.3 CLP
Die Übergangsfrist für das neue Format des Blatts endete am 31.12.2022. Ein Blatt ohne UFI ist deshalb nicht automatisch falsch.
Nennst du den UFI im Blatt, muss er zum UFI auf dem Etikett und in der Meldung an das Giftinformationszentrum passen.
Beispiel mit erfundenem UFI: Ein Industriereiniger trägt „A7KM-30P1-S00Y-500R“ nur im Blatt, in Abschnitt 1.1. Auf einem Etikett stünde er mit dem Vorsatz „UFI:“.
Quellen
Stand 03.11.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.