PCN / Giftinformationszentrum
auch: Poison Centres Notification · Giftnotruf · Giftinformationszentrum · PCN-Meldung
Definition
Die PCN-Meldung übermittelt Angaben zu gefährlichen Gemischen an die Giftinformationszentren, damit sie im Notfall rasch beraten können.
PCN steht für Poison Centres Notification. Nach CLP Anhang VIII melden Importeure und nachgeschaltete Anwender gefährlich eingestufte Gemische an die benannten Stellen der Mitgliedstaaten. Das sind in der Regel die Giftinformationszentren. Die Meldung enthält Zusammensetzung und Gefahrenangaben, dazu den UFI, der das Gemisch auf dem Etikett erkennbar macht. Ruft jemand im Notfall bei einem Giftinformationszentrum an, finden die Beratenden darüber die Rezeptur. Die Übergangsfrist für die Meldungen endete am 1. Januar 2025. Die Notrufnummer gehört in Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts. In Österreich steht dort ein Notfallinformationsdienst, der rund um die Uhr auf Deutsch Auskunft gibt (§ 25 Abs. 4 ChemG 1996). Der Meldeweg läuft über das ECHA-Portal oder nationale Systeme.
Siehe auch: UFI · CLP-Verordnung · Sicherheitsdatenblatt
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.