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Welche 16 Abschnitte hat ein Sicherheitsdatenblatt?

Stand · belegt mit Primärquellen · keine Rechtsberatung · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Anhang II REACH schreibt 16 Abschnitte vor: 1 Bezeichnung und Firma, 2 Mögliche Gefahren, 3 Zusammensetzung, 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen, 5 Brandbekämpfung, 6 Freisetzung, 7 Handhabung und Lagerung, 8 Expositionsbegrenzung, 9 Eigenschaften, 10 Stabilität, 11 Toxikologie, 12 Umwelt, 13 Entsorgung, 14 Transport, 15 Vorschriften, 16 Sonstiges.

Anhang II REACH (VO (EU) 2020/878)

Die Reihenfolge und die Nummerierung sind verbindlich. Abschnitte ohne Inhalt bleiben im Dokument stehen, mit dem Vermerk, dass keine Angaben vorliegen.

Seit der Fassung durch VO (EU) 2020/878 gehören unter anderem der UFI in Abschnitt 1.1, Angaben zu Nanoformen und zu endokrinen Eigenschaften dazu.

Beispiel: Wer ein Blatt prüft, sucht zuerst Abschnitt 1.4 (Notrufnummer), Abschnitt 2 (Einstufung) und Abschnitt 16 (Änderungen).

Quellen

Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.