REACH
auch: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 · Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Definition
REACH ist die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure, Stoffe zu registrieren, und regelt die Informationen in der Lieferkette. Für Datenblätter sind vor allem drei Stellen wichtig. Art. 31 regelt das Sicherheitsdatenblatt, also Pflicht, Sprache, Übermittlung und Aktualisierung. Art. 33 betrifft die Information über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen. Art. 36 verlangt, alle REACH-Informationen mindestens zehn Jahre nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung aufzubewahren. Die ECHA in Helsinki setzt die Verordnung technisch um.
Siehe auch: Sicherheitsdatenblatt · CLP-Verordnung · Kandidatenliste · Lieferant (REACH)
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.