Wie lange muss ich alte SDB-Fassungen aufbewahren?
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Kurz gesagt
Mindestens 10 Jahre. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem du den Stoff oder das Gemisch zuletzt hergestellt, eingeführt, geliefert oder verwendet hast. Sie gilt für alle Informationen, die du für deine REACH-Pflichten brauchst, also auch für frühere Fassungen des Sicherheitsdatenblatts.
Art. 36 REACH
Die Frist beginnt nicht mit dem Erstellungsdatum der Fassung. Solange du ein Produkt noch lieferst, läuft sie nicht ab. Ein Datenblatt von 2018 für ein Produkt, das du bis 2024 geliefert hast, bleibt also bis mindestens 2034 aufzubewahren.
Jede Fassung ist ein eigenes Dokument. Überschreibe nie eine alte Datei mit der neuen, sondern archiviere beide mit Datum.
Für die Einstufungsinformationen nach CLP gilt ebenfalls eine Frist von 10 Jahren (Art. 49 CLP).
Quellen
Stand 31.10.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.